Gemeindevertretungs-und Bürgermeisterwahlen 2025

Die Vorarlberger Landesregierung hat die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2025 mit Verordnung 72 vom 22.11.2024 ausgeschrieben.

Als Wahltag wird der 16. März 2025 festgesetzt und
als Stichtag der 30. Dezember 2024 bestimmt.

Für eine eventuelle Stichwahl des Bürgermeisters ergibt sich der 30. März 2025


Weitere Infos folgen!
Siehe auch: Land Vorarlberg (insbesondere für das Prozedere für die Beteiligung an der Wahlwerbung bzw. für die Einbringung eines Wahlvorschlages)

 

 

 

 

Wahlinformationen

Wahlberechtigt in Bregenz sind alle Personen die am Stichtag (30. Dezember 2024, 24.00 Uhr)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft einers anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, 
- mit Hauptwohnsitz in Bregenz gemeldet sind,
- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

ACHTUNG: Auslandsösterreicher:innen und Auslandsvorarlberger:innen sind nicht wahlberechtigt! 

 

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Die Wählerverzeichnisse liegen von 20. bis einschließlich 29. Jänner 2025 im Bürger:innenservice im Rathaus, Dienststelle Meldeamt, Rathausstraße 4, 6900  zur öffentlichen Einsicht auf.

Sie können von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr Einsicht nehmen. Am Donnerstag, 23. Jänner 2025 bieten wir die Möglichkeit bis 19.00 Uhr Einsicht zu nehmen.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jede:r Einwohner:in in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen um zu prüfen ob sie/er selbst aufgenommen wurde oder vermeintlich Nichtwahlberechtigte aufgenommen wurden. Zu möglichen Fehlern kann ein Berichtigungsantrag gestellt werden.

Eine Überprüfung der eigenen Eintragung kann auch mittels ID-Austria online unter https://citizen.bmi.gv.at/ erfolgen.

Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind keine Änderungen im Wählerverzeichnis mehr möglich. 

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Sollten eine wahlberechtigte Person am Wahltag voraussichtlich verhindert sein das zuständige Wahllokal aufzusuchen, kann sie eine Wahlkarte (Briefwahlkarte) beantragen.
Wahlkarten können ab dem Stichtag beantragt werden. Beim Wahlservice www.meinewahlkarte.at können wahlberechtigte Personen mit der ID-Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, oder dem Antragscode aus der amtlichen Wahlinformation eine Wahlkarte anfordern. Schriftliche Anträge (mit Antragsformular oder digital über unseren Wahlservice)  können bis Mittwoch 12. März 2025 eingebracht werden. Die Wahlkarten können ab ca. 24. Februar 2025 ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet. Die Wahlkarten werden mittels eingeschriebener Postsendung zugestellt. Ausnahmen: Wenn der Antrag mit digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde.

Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Bedenken Sie auch, dass eine Briefsendung verloren gehen kann oder die Zustellung verspätet erfolgen kann. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten kann kein Ersatz (Kopien/Gleichstücke) ausgestellt werden. Bei verlorener bzw. abhanden gekommener Wahlkarte verlieren Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe. Grundsätzlich dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.
Für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte die bereits zugeklebt wurde und/oder die eidesstattliche Erklärung schon unterschrieben wurde, darf ebenfalls kein Duplikat ausgestellt werden.

Am besten holen Sie sich Ihre Wahlkarte im Bürger:innenservice im Rathaus, Rathausstraße 4 persönlich, bei gleichzeitiger Vorlage Ihres amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, o.ä.) ab 24. Februar bis längstens Freitag, 14. März 2025, 12.00 Uhr ab. Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten nur persönlich übergeben werden dürfen! Bringen Sie Ihre erhaltene amtliche Wahlinformation mit, dann läuft das Antragsprozedere schneller ab.

Neu ist der sogenannte "Vorwahltag". D.h. wenn Sie die Wahlkarte im Rathaus abholen, können Sie in einer bereitstehenden Wahlkabine Ihre Stimme abgeben und dann direkt wieder im Bürger:innenservice (Meldeamt) abgeben. Die abgegebene Wahlkarte wird dort als eingelangt gescannt und bis zum Wahltag verwahrt.

Mit der erhaltenen Wahlkarte (Post) geben Sie Ihre Stimme (Briefwahl) bitte unverzüglich ab (Einwurf in den Postkasten, Abgabe bei einem Postpartner oder direkt bei der zuständigen Gemeinde selbst), damit die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt (spätestens am Sonntag, 16. März 2024 um 13.00 Uhr)! Beachten Sie die Dauer des Postweges!

WICHTIG:
Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme in keinem anderen Wahllokal Vorarlbergs abgeben. 
Briefwahlkarten können am Wahlsonntag nicht im Wahllokal abgegeben werden.


Wahlkartenantrag digital Wahlkartenantrag Formular   

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Kundmachungen zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2025

Verordnung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025           

 

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz