Verkehr und Parken

Richtiges Parken leistet wichtige Beiträge zu bewusster Mobilität, zur Quartiersentwicklung und zum Umwelt- und Klimaschutz. Die Gemeinden Bregenz, Hard, Kennelbach, Lauterach, Lustenau, Schwarzach und Wolfurt haben eine gemeinsame Lösung des regionalen Parkraummanagement mit dem Land Vorarlberg und mit Expert:innen erarbeitet.

Gebührenpflicht

gilt grundsätzlich von Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr, sowie an Samstagen von 8 bis 12 Uhr. Zeitliche Ausnahmen gelten laut Beschilderungen. Auch für öffentliche Tiefgaragenplätze gelten gesonderte Tarifbestimmungen.

Tarifzone A | Innenstadt

Stunde: EUR 1,40
Tag: EUR 7,90
Mindesteinwurf: EUR 0,30

Anwohner-/
Unternehmerparkkarten

Monat: EUR 11
Jahr: EUR 120
gültig für Zonen
1 – 3 sowie 5 und 8

Pendlerparkkarte (pauschalierte Parkkarte)

1 Monat: EUR 40
3 Monat: EUR 110
6 Monat: EUR 200
1 Jahr: EUR 390

Tarifzone B | Randzone

Stunde: EUR 0,90
Tag: EUR 5,30
Mindesteinwurf: EUR 0,30

Kurzparkzone

gebührenpflichtige Kurzparkzone, maximale Parkdauer grundsätzlich 1,5 Stunden bzw. laut Beschilderung. In Kurzparkzonen gelten keine Anwohner-/Unternehmerparkkarten

Zeitliche Ausnahmeregelungen

täglich von 6 bis 23 Uhr

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von 01.05. bis 30.09. täglich von 6 bis 23 Uhr

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von 01.05. bis 30.09. täglich von 6 bis 23 Uhr

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Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 6 bis 23 Uhr
Samstag (ausgenommen Feiertage) von 8 bis 12 Uhr

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Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 6 bis 23 Uhr
Samstag (ausgenommen Feiertage) von 8 bis 12 Uhr

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von 01.05. bis 30.09. von 8 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr

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täglich von 6 bis 23 Uhr
*Parken auch mit Pendlerparkkarte möglich.

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täglich von 6 bis 23 Uhr

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täglich von 6 bis 23 Uhr

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täglich von 6 bis 23 Uhr

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täglich von 6 bis 23 Uhr

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täglich von 6 bis 23 Uhr

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Handyparken

Mit den digitalen Parksystemen von EasyPark oder Parkster können jetzt Parktickets per App gelöst werden. Nach einer einmaligen, kostenlosen Registrierung werden die angesammelten Parkgebühren am Monatsende verrechnet. Die Bezahlung ist per Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte möglich. Ein Parkschein hinter der Windschutzscheibe ist nicht mehr nötig, denn das Fahrzeug wird auf der jeweiligen Abstellfläche über das Kennzeichen identifiziert.

Fragen zu Parkstrafen

Bei Fragen rund um Ihre Parkstrafe wenden Sie sich bitte an die Verwaltungspolizei, Tel.: 05574/410-2232 oder Stadtpolizei, Tel.: 05574/410-1231.