Bauen in Bregenz

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über das Bauverfahren in der Landeshauptstadt Bregenz.

Informationen zum Bauantrag

Für die Einreichung und Genehmigung eines Bauantrags müssen folgende Schritte erfüllt werden:

Aufgrund einer städtischen Verordnung ist bei der Behörde bevor ein Bauantrag – betreffend die Errichtung sowie wesentliche Änderung (z. B. Zu- und Umbau) von Gebäuden bzw. bestimmten Bauwerken – eingebracht wird, ein Antrag auf Bestimmung der Baugrundlagen zu stellen.

Alle Informationen zur Baugrundlagenbestimmung sind hier zu finden. 

 

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Für das Bauvorhaben sind Plan- und Beschreibungsunterlagen auszuarbeiten. Als Planungsgrundlage sind die gültigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Leitfäden für den Baubereich einzuhalten. Insbesondere sind zu berücksichtigen:

  • Vorarlberger Baugesetz
  • Bautechnikverordnung (BTV) sowie OIB-Richtlinien 1 – 6
  • Baueingabeverordnung, Stellplatz- und Kinderspielplatzverordnung
  • Vorarlberger Raumplanungsgesetz
  • Städtische Verordnungen (z. B. über die Höhe von Einfriedungen)
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Zur Erlangung einer Baubewilligung für die Ausführung der im Baugesetz erschöpfend aufgezählten Bauvorhaben (z.B. Errichtung bzw. wesentliche Änderung von Gebäuden) ist bei der Baubehörde ein formfreier Bauantrag einzubringen.

Alle Informationen zur Einreichung des Bauantrags sind hier zu finden. 

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Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages werden Stellungnahmen zu folgenden Fachbereichen eingeholt:

  • Ortsbild- und Landschaftsschutz
  • Hochbau
  • Tiefbau
  • Stadt- und Verkehrsplanung
  • Brandschutz
  • Im Einzelfall sind weitere Gutachten bzw. Stellungnahmen notwendig (z. B. von der Feuerwehr, dem Umweltinstitut oder dem Bundesdenkmalamt).

Fehlen Informationen und Unterlagen zur Beurteilung des Bauvorhabens oder erfüllt der Bauantrag nicht alle gesetzlichen Vorschriften, wird der Bauherr / die Bauherrin darüber schriftlich informiert.

Nach der Fachbegutachtung führt die Baubehörde, falls erforderlich, eine Bauverhandlung oder ein Parteiengehör durch. Dabei haben die Nachbarn die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben.

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Nach Abschluss des Verfahrend wird die Baubewilligung erteilt.

Alle Informationen zur Baubewilligung sind hier zu finden.

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Die Bauausführenden sind verpflichtet, Bauvorhaben bescheidgemäß auszuführen. Die baurechtlichen Vorschriften sind dabei einzuhalten und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit von Menschen sowie den Schutz vor Schäden an Nachbarbauwerken zu gewährleisten und vermeidbare Belästigungen, besonders durch Staub und Lärm, zu vermeiden.

Sollte im Rahmen der Bauausführung eine Abweichung von den genehmigten Plänen erforderlich werden, ist vor der Ausführung ein Antrag auf Genehmigung der Planabweichung zu stellen.

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Nach der Fertigstellung muss binnen zwei Wochen die Bauvollendung der Behörde vorgelegt werden.

Alle Informationen zur Bauvollendung sind hier zu finden. 

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