Allgemeine Infos zu Wahlen

In § 1 der österreichischen Bundesverfassung heißt es: "Österreich ist eine demokratische Republik. Alle Macht geht vom Volke aus." Elementare Bestandteile eines solchen politischen Systems sind die Wahlen. Sie stellen - ob auf kommunaler Ebene, Landes- oder Bundesebene - die direkte Form politischer Beteiligung der Bevölkerung dar. Darüber hinaus sieht die Demokratie auch Möglichkeiten von Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen vor.

Hier finden Sie rechtzeitig alle notwendigen Infos über bevorstehende Urnengänge sowie einen Rückblick auf bereits erfolgte Wahlen.


Weitere Infos zu Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen, Volksabstimmungen auf Bundesebene, sowie Informationen zur Eintragung in die Wählerevidenz oder Europawählerevidenz finden Sie beim Bundesministerium für Inneres.

Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich

(nicht österreichische Unionsbürger:innen benötigen zur Teilnahme an Europawahlen einen Antrag; bei Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen ist kein Antrag nötig)

Unionsbürger:innen die in Österreich Ihren Hauptwohnsitz haben, können sich bei der Hauptwohnsitzgemeinde in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen, wenn sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen möchten. 
Dazu benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag auf "Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger:innen die im österreichischen Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben."  Weiters benötigen wir Ihren Reisepass bzw. Ihren Personalausweis. Mit diesen Unterlagen können Sie die Eintragung vornehmen. Die Eintragung muss spätestens zum Stichtag der nächsten Wahl erfolgt sein. Eine Aufnahme nach dem Stichtag in das jeweilige Wählerverzeichnis ist dann nicht mehr möglich.

Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz


Zu Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sind alle Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg (zum jeweiligen Stichtag) automatisch in der Wählerkartei eingetragen und wahlberechtigt. Es ist kein weiteres Eintragungsprozedere nötig.

Auslandsösterreicher:innen

(Wahlrecht für die Teilnahme an Bundeswahlen und/oder Europawahlen für im Ausland lebende österreichische Staatsbürger:innen)

Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft die Ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben (Auslandsösterreicher:innen), können sich in die Wähler- und/oder Europa-Wählerevidenz eintragen lassen. Sie können dann an den jeweiligen Bundes- und/oder Europawahlen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Weiters können Sie sich auch an Volksbegehren bzw. an der Einleitung eines Volksbegehrens (Unterstützungserklärung) online beteiligen. 

Eine Eintragung ist jederzeit möglich und bleibt für die Dauer von 10 Jahren für alle Bundes- und/oder Europa-Wahlen gültig.
Um an einer bestimmten Wahl teilzunehmen, muss die Eintragung jedoch spätestens am Stichtag der entsprechenden Wahl erfolgt sein. 
Bei einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Österreich, erlischt die Eintragung automatisch.

Das Wahlrecht kann nach erfolgreicher Eintragung mittels Briefwahlkarte in Anspruch genommen werden.

Vergessen Sie nicht, uns übereine mögliche Adressänderung rechtzeitig zu informieren da es ansonsten zur Fehlzustellung Ihrer Briefwahlkarte kommen kann.

Achtung: Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft können sich auch für Europawahlen in die Europa-Wählerevidenz des jeweiligen Staates, in der sie den Hauptwohnsitz begründet haben, eintragen lassen. Dann können sie die Mitglieder zum Europäischen Parlament des entsprechenden Staates wählen (z.B. die deutschen Mitglieder). Eine Doppeleintragung (z.B. in Österreich und Deutschland) ist nicht zulässig und strafbar.

Antragsformular auf Eintragung in die Wählerevidenz und/oder Europa-Wählereivdenz

Auslandsvorarlberger:innen

(Wahlrecht für im Ausland lebende Vorarlberger:innen bei Landtagswahlen)

Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die ihren Hauptwohnsitz von Vorarlberg ins Ausland verlegen, können sich für maximal 10 Jahre ab Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland in die Wählerkartei (Wahlrecht zu Landtagswahlen sowie bei Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren nach der Landesverfassung) in jener Vorarlberger Gemeinde eintragen lassen, in der sie vor Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland den Hauptwohnsitz gemeldet hatten.

Die Eintragung erlischt automatisch nach Ablauf der 10 Jahresfrist oder mit einer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus dem Ausland zurück nach Österreich. 
 

Onlineformular auf Eintragung in die Wählerkartei  

Ergebnisse

Ergebnisse Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen

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Ergebnisse Europawahlen

Ergebnisse Volksbefragungen und Volksabstimmungen

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz