Volksbegehren und
Einleitung von Volksbegehren
Alle Informationen rund um Volksbegehren und um die zahlreichen Themen zu denen Unterstützungserklärungen zur Einleitung von weiteren Volksbegehren abgegeben werden können, finden sie immer auf dem aktuellen Stand beim Bundesministerium für Inneres.
Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können Sie Ihre Unterstützung in jeder Gemeinde Österreichs (während der entsprechenden Amtsstunden), unabhängig Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, abgeben.
Unterstützungserklärungen können in Bregenz während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausstraße 4, in der Dienststelle Meldeamt und Friedhöfe abgeben werden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Sie können eine Unterstützungserklärung auch online mittels ID-Austria abgeben.
Sollte für ein Volksbegehren die Einleitungsphase durch Eingabe eines Einleitungsantrag durch die Proponent:innen beim Bundesministerium für Inneres abgeschlossen sein, erfahren Sie hier, sofort nach Bekanntgabe der Eintragungswoche, alle weiteren Informationen zum entsprechenden Volksbegehren.
Wichtig: Sollten Sie bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens unterschrieben haben, zählt dies bereits als Stimme für das entsprechende Volksbgehren und es kann in der Eintragungswoche nicht nocheinmal unterschrieben werden.
Dank der App "Digitales Amt" haben Sie viele Amtsservices noch schneller zur Hand und können nach einmaliger Aktivierung Ihrer ID-Austria jederzeit Amtswege komfortabel online erledigen. Laden Sie sich einfach die App "Digitales Amt" kostenlos in Ihrem App Store herunter. Melden Sie sich mit Ihrer ID-Austria an oder folgen Sie den Anweisungen innerhalb der App. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie alle Vorteile der App uneingeschränkt nützen.
Sie können Volksbegehren unterstützen, Wahlkarten beantragen, Meldebestätigungen, Meldeauskünfte oder auch einen Strafregisterauszug beantragen. Weiters gibt es einen e-Tresor zum sicheren und digitalen Ablegen Ihrer persönlichen Dokumente. Ebenfalls können Sie Ihren Wohnsitz abmelden, Zentrales Waffenregister, einen Diebstahl Anzeigen und vieles mehr. Sie haben mit dieser App einen echten nutzen mit Ihrer vorher beantragten ID-Austria.
Aktuelle Volksbegehren
Von Montag, 31. März bis einschließlich Montag, 07. April 2025, können Personen
- mit österreichischer Staatsbürgerschaft,
- mit Hauptwohnsitz am Stichtag in Österreich gemeldet ist (Melderegister) oder als Auslandsösterreicher:in in der Wählerevidenz eingetragen ist,
- spätestens am letzten Tag des Volksbegehrens das 16. Lebensjahr vollendet und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen,
persönlich nachstehende Voksbegehren unterzeichnen:
- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
Sie können in jeder Gemeinde Österreichs, durch die eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf der jeweiligen Unterstützungserklärung, die Zustimmung zum gewünschten Volksbegehren erklären.
In Bregenz können Sie diese Eintragungen im Rathaus, Rathausstraße 4, barrierefrei vornehmen.
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Es werden nur Originaldokumente akzeptiert (keine Kopien, Screenshots am Handy usw.)
Bitte beachten: Stimmberechtigte Personen die bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung des gewünschten Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Öffnungszeiten:
Montag, 31. März 2025, von 8:00 - 16:30 Uhr
Dienstag, 01. April 2025, von 8:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch, 02. April 2025, von 8:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag, 03. April 2025, von 8:00 - 20:00 Uhr
Freitag, 04. April 2025, von 8:00 - 16:30 Uhr
Montag, 07. April 2025, von 8:00 - 16:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten in den Gemeinden unterschiedlich sind.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist zur Stimmabgabe ausnahmslos erforderlich!
Die Eintragung/en kann/können während des Eintragungszeitraumes auch rund um die Uhr, online mittels ID-Austria, unter www.bmi.gv.at/volksbegehren oder über die Handy-App "Digitales Amt" erfolgen (online am letzten Tag bis max. 20:00 Uhr möglich).
Texte und Kundmachungen:
Verlautbarung folgt
Text/Begründung ORF-Haushaltsabgabe NEIN
Ergebnisse vergangener Volksbegehren
Ergebnisse vergangener Volksbegehren (Gesamt Österreich, Bundesländer und Bezirke) finden Sie beim Bundesministerium für Inneres.
Hier finden Sie die Gemeindeergebnisse der Volksbegehren von 1993 bis 2017.
Seit 1. 1. 2018 liegen keine Gemeindeergebnisse mehr vor (Ergebnisse ab 2018 siehe oben).
Meldeamt und Friedhöfe
Rathausstraße 4
6900 Bregenz