Liveticker-Archiv

23.12.2021

  • Neue Regelungen für die Gastronomie: Die Sperrstunde wird ab 27. Dezember auf 22 Uhr vorverlegt. Das gilt auch zu Silvester. Für Events mit zugewiesenen Plätzen gilt: maximal 500 Personen bei Einhaltung der 2-G-Regel, maximal 1.000 Personen bei Einhaltung der 2-G-Regel plus negativem PCR-Test sowie maximal 2.000 Personen bei Drittimpfung plus negativem PCR-Test. Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze sind maximal 25 Personen erlaubt. 

09.12.2021

  • Am Samstag um Mitternacht endet der bundesweite Lockdown für Geimpfte und Genesene. In Vorarlberg werden ab Sonntag die Bereiche Handel, Gastronomie, Tourismus, körpernahe Dienstleistungen, Kultur und Sport öffnen

    Konkret gelten ab 12. Dezember unter anderem folgende Regelungen:

    - FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen
    - Abstandspflicht
    - Ausgangsbeschränkungen für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis
    - Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr
    - Weiterhin die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz

    Alle Maßnahmen im Überblick finden Sie hier

22.11.2021

  • Während des ab heute geltenden Lockdowns sind die städtischen Servicestellen weiterhin geöffnet und erreichbar. Bitte kommen Sie nur für unaufschiebbare Erledigungen ins Amt – wir stehen Ihnen für Auskünfte gerne telefonisch und per Mail zur Verfügung. 

    Bürgerservice: 05574 410 1000
    Büro Bürgermeister: 05574 410 3001
    Soziales: 05574 410 1630
    Familien & Kinder: 05574 410 1640
    Stadtpolizei: 05574 410 1231
    Gesundheitshotline: 1450

19.11.2021

  • In einer Pressekonferenz der Regierung wurde heute ein bundesweiter Lockdown bekanntgaben. Es schließen Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie der Handel (außer Geschäfte des täglichen Bedarfs) mit Montag. Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben. Die Schließungen sollen ab Montag, 22. November 2021, maximal 20 Tage dauern - nach zehn Tagen wird evaluiert. Weitere Informationen folgen

18.11.2021

  • Das Testangebot im Testzentrum im Pircherhof wird vorübergehend erweitert.   

    Testzeiten
    Montag bis Sonntag von 7 bis 13 Uhr

    Anmeldezeiten
    Montag bis Sonntag von 7 bis 18.45 Uhr
    oder über vorarlberg.at/vorarlbergtestet

15.11.2021

  • Ab heute, 15. November 2021, gilt in ganz Österreich ein Lockdown für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, Schwangere oder Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Für schulpflichtige Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren wird der „Ninja-Pass“ aus der Schule einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

8.11.2021

  • Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt für: körpernahen Dienstleistungen, Gastronomie, Nachtgastronomie, Weihnachtsmärkte, Hotellerie, den Kulturbereich (nicht aber Museen), Sport und Freizeiteinrichtungen und Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen (ausgenommen Palliativ- und Hospizbegleitung oder Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.

    Alle Details zu den gelten Maßnahmen finden Sie hier

18.10.2021

  • Update zu den Bregenzer COVID-19-Testmöglichkeiten: Das Testzelt am Rathausparkplatz wurde abgebaut und durch einen winterfesten Container ersetzt. Darüber hinaus wechselte das Testzentrum in der Schule Rieden ins Bregenzer Festspielhaus. Mehr lesen

12.10.2021

  • Ab Donnerstag, den 4. Oktober 2021 wird für drei Tage ein Impfzentrum beim illwerke vkw-Gelände in der Weidachstraße 6 eingerichtet. Wer sich impfen lassen möchte, kann zwischen einer anmeldefreien Immunisierung oder einem online buchbaren Termin wählen. Neben Erst- sowie Zweitimpfungen sind auch Auffrischungsimpfungen möglich. Mehr Informationen finden Sie hier.

29.09.2021

  • Am Dienstag, 5. Oktober 2021, und am Mittwoch, 6. Oktober 2021, macht der Impfbus in Bregenz am Kornmarktplatz vor dem vorarlberg museum halt. Informationen dazu finden Sie hier.

17.09.2021

  • In den Vorarlberger Landeskrankenhäusern treten ab 20. September 2021 neue Besuchsregelungen in Kraft. Um die Patient:innen besser zu schützen, gilt für die Spitäler wieder die "4x1-Regelung": 1 Patient, 1 Besucher, 1 x täglich, 1 Stunde. Ausnahmen gelten weiterhin für Besuche von Schwerstkranken, Elternteile bei Ihren Kindern und Vätern oder Begleitpersonen während der Geburt. 

    Alle Details dazu finden Sie hier.

15.09.2021 

  • Heute tritt der kürzlich vorgestelle Stufenplan für die Bekämpfung der Pandemie in Kraft. Die erste Stufe, die auch ab heute gilt, bringt Änderungen für den Parteienverkehr in den Servicestellen der Landeshauptstadt Bregenz: 

    Überall dort, wo bisher ein einfacher Mund- und Nasen-Schutz vorgesehen war ist nun eine FFP2-Maskeverpflichtend. Dies gilt für alle, egal ob geimpft, genesen, getestet. 

    Einen Überblick über die aktuellen Maßnahmen und alle Informationen zum Stufenplan auf der Website des Gesundheitsministeriums

10.09.2021

  • Ab heute wird das Testangebot in der Sporthalle Rieden, Untere Burggräflerstraße 11, erweitert. Zusätzlich zu den Antigen-Tests werden nun auch kostenlose PCR-Tests mit einer Gültigkeitsdauer von 72 Stunden für symptomlose Personen angeboten. Für PCR-Tests ist eine Anmeldung im Anmeldeportal erforderlich.

    Öffnungszeiten Teststation Sporthalle Rieden: Montag bis Samstag von 9.30 bis 11 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr

    Weitere Informationen auf der Website der Vorarlberger Landesregierung

09.09.2021

  • Die Bundesregierung hat einen Stufenplan für die Bekämpfung der Pandemie präsentiert. Demnach sind die vorgesehenen Maßnahmen abhängig von der Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern. Die erste Stufe tritt bereits ab 15. September, mit folgenden Maßnahmen in Kraft:

    - Antigen-Tests sind ab Testabnahme 24 Stunden gültig, ausgenommen sind Schüler:innen (Schultests genügen).
    - Der Mund-Nasen-Schutz wird wieder von der FFP2-Maske abgelöst, für Ungeimpfte ist das Tragen einer FFP2-Maske auch im Handel verpflichtend.
    - Die 3-G-Regel gilt bereits bei Veranstaltungen ab 25 Personen.

    Weitere Informationen zum Stufenplan auf der Website des Gesundheitsministeriums

02.09.2021

  • Am Freitag, 3. September, von 14 bis 18 Uhr und am Samstag, 4. September, von 16 bis 19 Uhr ist der Mobile Impfbus auf dem Platz der Wiener Symphoniker vor dem Festspielhaus. Dabei gibt es die Möglichkeit einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (nur für Personen ab 18 Jahre). Für dieses Angebot ist keine Voranmeldung erforderlich, sondern lediglich die Mitnahme der E-Card und eines amtlichen Lichtbildausweises

    Weitere Informationen zum Mobilen Impfbus auf der Website der Vorarlberger Landesregierung

19.08.2021

  • Die aktuellen Bestimmungen zu Veranstaltungen und Zusammenkünften wurden vom Bundesministerium um weitere vier Wochen bis 17. September 2021 verlängert. Alle anderen Maßnahmen wurden ebenfalls verlängert und gelten bis Ende September. Somit bleibt die 3-G-Regel weiterhin aufrecht.

    Weitere Informationen zu den Maßnahmen können auf der Website des Gesundheitsministeriums und des Landes abgerufen werden. 

16.08.2021

  • Seit 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung, d.h. ab dem Tag der zweiten Impfung, als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3-G-Nachweis). Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.

    Weitere Informationen zu den Maßnahmen können auf der Website des Gesundheitsministeriums und des Landes abgerufen werden. 

10.08.2021

  • In folgenden Apotheken können kostenlose PCR-Tests durchgeführt werden:

    - Bahnhof Apotheke, Bahnhofstraße 25, Anmeldung online oder unter 0800 220 330
    - Brücken Apotheke, Rheinstraße 107, Anmeldung online oder unter 0800 220 330
    - Stadt Apotheke, Kirchstraße 7, Anmeldung online oder unter 0800 220 330
    - St. Gebhard Apotheke, Teststation Mariahilfstraße 29, ohne Anmeldung

    Weitere Informationen zu den Testmöglichkeiten sind auf der Website der Vorarlberger Landesregierung zu finden.

26.07.2021

  • Seit 22. Juli sind Anmeldungen für gratis PCR-Tests in den Apotheken über die Bundesplattform möglich. In Bregenz nehmen u.a. die Bahnhof-, Brücken- und Stadt-Apotheke teil. Aufgrund der großen Nachfrage kann es derzeit bei der Auswertung zu Verzögerungen kommen. Alle teilnehmenden Apotheken können hier abgerufen werden. Weitere Informationen dazu sind auf der Website der Vorarlberger Landesregierung zu finden.

20.07.2021

  • Ab 22. Juli 2021 ist der Zutritt zur Nachtgastronomie nur mehr für Geimpfte (Fristen wie bisher) sowie Personen mit gültigem negativen PCR-Testergebnis (maximal 72 Stunden ab Probenahme gültig) möglich. Anmeldungen für PCR-Tests in den Apotheken sind ab 22. Juli über die Bundesplattform möglich. Die teilnehmenden Apotheken in Bregenz sind hier zu finden.

    Die Maskenpflicht fäll im Handel, bleibt an Orten des täglichen Bedarfs wie in Ämtern, Apotheken, in der Post und Bank sowie im Lebensmittelhandel bestehen. 

    Ab 15. August 2021 gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.

    Weitere Informationen zu den Maßnahmen können auf der Website des Gesundheitsministeriums und des Landes abgerufen werden. 
  • Das Testzentrum in der Bregenzer Innenstadt auf dem ehemaligen Pircher-Areal hat neue Öffnungs- bzw. Testzeiten. Alle Informationen dazu sind hier zu finden. 

15.07.2021

  • Die Regierung hat neue Maßnahmen aufgrund der steigenden CoV-Infektionszahlen präsentiert. Künftig wird der Zutritt in die Nachtgastronomie nur noch für Geimpfte bzw. mit gültigem PCR-Test möglich sein. Den „Grünen Pass“ gibt es künftig erst bei vollständiger Immunisierung. Die neuen Regelungen sollen ab 22. Juli 2021 in Kraft treten. Wir informieren, sobald die Verordnung mit allen Details vorliegt. 

05.07.2021

  • In Vorarlberg werden Corona-Immunisierungen zukünftig in den Ordinationen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. In den bestehenden Impfstraßen werden nur noch offene Zweitimpfungen abgearbeitet, bevor sie ihre Arbeit Ende Juli beenden. 

    Die Anmeldung zur Impfung erfolgt nach wie vor über die Anmeldeplattform des Landes. 

    Anmeldung zur Schutzimpfung 

30.06.2021

  • Mit in Kraft treten der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung gilt ab 1. Juli 2021 keine FFP2-Maskenpflicht mehr in den städtischen Servicestellen wie zum Beispiel im Rathaus und im Bürgerhaus. Ein Mundnasenschutz ist ausreichend

29.06.2021

  • Die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung tritt ab 1. Juli 2021 in Kraft und gilt voraussichtlich bis 31. August 2021.

    Die wichtigsten Punkte:

    - Wo die Verordnung die 3 G-Regel vorsieht, entfällt die Maskenpflicht (Verpflichtung zur Vorlage eines 3 G-Nachweises erst für Personen ab 12 Jahren)
    - Wo Maskenpflicht herrscht, gilt: Die FFP2-Maske wird bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Pflegebereich) durch den einfachen Mundnasenschutz ersetzt. Betroffen sind von der Maskenpflicht nur Innenräume.
    - kein Mindestabstand mehr
    - keine m²-Beschränkung mehr (z. B. in Geschäften)

    Öffnungsschritte und Maßnahmen  Verordnung

22.06.2021

  • Mit dem "Grünen Pass" kann man digital nachweisen, dass man genesen, geimpft oder getestet („3-G-Regel“) ist. Er tritt EU-weit am 1. Juli in Kraft. Der Grüne Pass kann über die Website gesundheit.gv.at mittels Handysignatur abgerufen werden. Mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder der E-Card kann der Grüne Pass auch im Bürgerservice in der Belruptstraße 1 angefordert werden. 

11.06.2021

  • Bürgermeister Michael Ritsch bedankt sich bei den Soldatinnen und Soldaten des Vorarlberger Militärkommandos, die mehrere Monate lang das COVID-19-Testzelt im Rathausbezirk in der Bregenzer Innenstadt betreut haben. Die Teststation im Rathausbezirk bleibt dennoch bestehen und wird durch Freiwillige weiterhin betreut. Zur Test-Anmeldung

06.06.2021

  • Die Bundesregierung plant, die Corona-Maßnahmen bis zum Sommer in zwei Schritten zu lockern. Am 10. Juni treten neue Öffnungsschritte in Kraft, ab 1. Juli sind zusätzlich weitere geplant. Details zu den Maßnahmen werden im Laufe des Monats bekannt gegeben. Weiterlesen

03.06.2021

30.05.2021

  • Die EU-Arzneimittelbehörde (EMA) hat ein Impfserum für 12- bis 15-Jährige zugelassen. Alle auf der Vorarlberger Impfplattform angemeldeten Jugendlichen in dieser Altersgruppe werden bis zum Beginn der Sommerferien ein Impfangebot erhalten. Sachliche Information und Beratung zu diesem Thema bieten insbesondere die betreuenden Allgemein- und Fachärzt:innen. 

19.05.2021

  • Ab heute gilt die COVID-19-Öffnungsverordnung. 

    Grundvoraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist der Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr. Zu dieser 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet) zählen:
    - Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2
    - Ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Infektion
    - Absonderungsbescheid
    - Impfnachweis
    - Nachweis über neutralisierende Antikörper 

    Wofür steht die 3-G-Regel? Die drei Gs stehen für den Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr. Von einer geringen epidemiologischen Gefahr kann bei folgenden Personengruppen ausgegangen werden: Geimpfte Personen, getestete Personen, genesene Personen. Weiterlesen

17.05.2021

10.05.2021

  • Seit heute liegt der Verordnungsentwurf für die Öffnungsschritte, die ab 19. Mai 2021 in Kraft treten sollen, vor. Die Bundesregierung hat dazu folgende Details verkündet: 

    - Zutrittstests: Für Veranstaltungen und diverse öffentliche Örtlichkeiten muss eine Testbestätigung vorgelegt werden. Es gelten die bekannten Gültigkeitsdauern. Geimpfte sind nach Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlage ab Tag 22 nach der Erstsimpfung von der Testpflicht befreit. 

    - Gastronomie: Auch hier werden weiterhin Zutrittstest, Registrierungspflicht und abseits des Sitzplatzes eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Indoor maximal vier Erwachsene (plus sechs Kinder) an einem Tisch, im Gastgarten sind zehn Erwachsene (plus max. zehn Kinder) erlaubt. Sperrstunde ist 22 Uhr. 

    - Hotellerie: Hier gelten ebenfalls Zutrittstests, Registrierung und FFP2-Maskenpflicht

    - Veranstaltungen: Auch hier gelten Zutrittstests, Registrierung und FFP2-Maskenpflicht. Mit zugewiesenen Sitzplätzen sind outdoor max. 3.000 Besucher/-innen erlaubt, in Innenräumen sind es 1.500 Personen. 

    - Freizeit: In Bädern, Tanzschulen und Thermen gilt pro Gast eine 20 m²-Regelung.

    - Sport: Auch in Sportstätten sind so viele Personen erlaubt, dass pro Personen 20 m² zur Verfügung stehen. Beim Sport gilt keine FFP2-Maskenpflicht. Beim Spitzensport dürfen mit einem entsprechenden Präventionskonzept bis zu 100 Personen indoor und 200 Personen outdoor zusammentreffen

    - Schule: Bereits ab 17. Mai gibt es wieder normalen Präsenzunterricht. In Unterstufen ist ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend, in Oberstufen gilt FFP2-Maskenpflicht. Getestet wird dreimal pro Woche. 

    Aktuelle und geplante Maßnahmen 

03.05.2021

  • Die Ausreisetestpflicht für den Bregenzerwald wird um eine Woche verlängert, auch die Sicherheitszonen bleiben bestehen.

    In Lustenau werden die Sicherheitszonen aufgehoben.

    In den Rheindeltagemeinden – Höchst, Fußach und Gaißau – wird es auch eine Ausreisetestpflicht geben. Diese tritt ab Mittwoch 00.00 Uhr in Kraft. 

27.04.2021

  • Ab 19. Mai 2021 sind in verschiedenen Bereichen österreichweite Öffnungsschritte geplant: 

    - Gastronomie
    - Kultur & Veranstaltungen
    - Kongresse
    - Messen
    - Hotellerie & Beherbergung
    - Sport
    - Freizeitbetriebe
    - Handel
    - Schulen
    - Jugendarbeit
    - Ausgangs- & Kontaktbeschränkungen
    - Zutrittstests
    - Hochinzidenz-Gebiete
    - Grenzen

    Detaillierte Übersicht zu den geplanten ÖffnungsschrittenAktuelle Maßnahmen

  • Ab heute - Dienstag, 27. April 2021 - treten in einigen Gemeinden im Bregenzerwald und in Lustenau verschärfte Maßnahmen in Kraft. Es kommt zu einer Test- und Maskenpflicht an bestimmten öffentlichen Orten. In der Oberstufe wird der Unterricht auf Distance-Learning umgestellt. Außerdem wird die Ausreisetestpflicht für den Bregenzerwald verlängert. Weiterlesen

25.04.2021

  • Maßnahmen Bregenzerwald: Die Ausreisetestpflicht für den Bregenzerwald wird verlängert. Außerdem werden die Oberstufenklassen aller Schulen auf Distance-Learning umgestellt. Darüber hinaus wird es zu einer Test- und Maskenpflicht für bestimmte Ortszentren kommen. Die Details werden am Montag mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern fixiert. Die Verordnung tritt am Dienstag in Kraft. 

20.04.2021

  • Testpflicht bei Ausreise aus dem Bregenzerwald: Für eine Ausreise aus dem Bregenzerwald ist ab Mittwoch, 21. April 2021, 0 Uhr, entweder mitzuführen:

    - ein im Landessystem registrierter negativer Selbsttest („Wohnzimmertest“, 24 Stunden gültig) ist
    - ein negativer Antigen-Test (48 Stunden gültig)
    - ein negativer PCR-Test (72 Stunden) 

    Die Testpflicht entfällt, wenn ein positiver Antikörpertest (nicht älter als drei Monate) bzw. ein Absonderungsbescheid (nicht älter als sechs Monate), vorgelegt werden kann. 

    Die Testpflicht gilt vorerst eine Woche, bis Dienstag, 27. April 2021, 24 Uhr. Von den Ausreisetests ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. 

19.4.2021

  • Ausreisetestpflicht Bregenzerwald: Ab Mittwoch 0 Uhr gilt für den Bregenzerwald eine Ausreisetestpflicht. Um auszureisen, muss ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden. Ausgenommen sind Kinder unter zehn Jahren und Schüler und Schülerinnen. Die Ausreisetestpflicht wird für mindestens sieben Tage aufrechterhalten. Weiterlesen 

15.4.2021

  • Erweitertes Testangebot für Klein- und Mittelbetriebe: Ab Freitag, 16.4.2021, können Klein- und Mittelunternehmen (1 – 49 Beschäftigten) Gratis-Selbsttests für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen. Diese können im Bürgerservice, im Stadtmarketing oder in den Stadtteilbüros Mariahilf und Schendlingen abgeholt werden.

8.4.2021

  • Das neue Testzentrum "Bregenz Rathausparkplatz, Pircherareal" steht ab Montag, 12. April 2021, von Montag bis Samstag jeweils von 7 bis 11 Uhr und 12 bis 16 Uhr für Testungen zur Verfügung. Eine Anmeldung unter www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet ist bereits möglich. 

7.04.2021

  • Das Testzentrum auf dem Motorschiff "Vorarlberg" steht noch bis inklusive Samstag, 10. April 2021, für Testungen zur Verfügung. Ab Montag, 12. April 2021, gibt es ein neues Testzentrum im Pircherhof-Areal (Anton-Schneider-Straße). Genauere Informationen folgen in Kürze.  

1.04.2021

  • Die Ampelkomission hat die Risikolage in den vergangen Tagen nun in ganz Österreich sehr hoch eingeschätzt und stellt daher landesweit auf Rot. 

Liveticker-Meldung im März 2021

Die Ausreisetests fürs Leiblachtal enden heute um Mitternacht. Aufgrund der stabilisierten Infektionslage werden die Testverpflichtungen aufgehobenWeiterlesen

Für die Testangebote in Bregenz können Sie sich weiterhin über www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet anmelden

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Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten gegen Vorlage ihres Lichtbildausweises wöchtenlich zwei Corona-Selbsttests von der Stadt zur Verfügung gestellt. Diese können im Bürgerservice, im Stadtmarketing oder in den Stadtteilbüros Mariahilf und Schendlingen abgeholt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier

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Um die Verkehrssituation rund um die Ausreisekontrollen aus dem Leiblachtal zu verbessern, wird das Land Vorarlberg die Kontrollabläufe optimieren und ab morgen das Personal aufstocken. Weiterlesen

Die Pipeline zwischen Lochau und Bregenz wird für den Radfahr- und Fußgängerverkehr gesperrtDie Umleitung erfolgt über die L190, wo die Höchstgeschwindigkeit für den Individualverkehr herabgesetzt wird.

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Aufgrund der Ausbreitung der britischen Virusmutation im Leiblachtal wurden für die fünf Leiblachtal-Gemeinden Lochau (ausgenommen Lochau Süd), Hörbranz, Hohenweiler, Eichenberg und Möggers Verkehrsbeschränkungen mit Ausreisekontrollen festgelegt. Die Maßnahmen treten ab Donnerstag, 25. März 2021, um 00.00 Uhr in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich Mittwoch, 31. März 2021. Weiterlesen

Augrund der Ausreisetestpflicht kommt es im öffentlichen Verkehr zu Einschränkungen:
Bahn: Der Bahnhof Lochau-Hörbranz wird von den S-Bahnen und REX-Zügen, die in Richtung Bregenz unterwegs sind, nicht bedient. Außgenommen davon sind die Verbindungen zwischen 06:04 und 10:04 Uhr. Die Züge, die in umgekehrter Richtung (Richtung Lindau bzw. Lochau) fahren, halten hingegen planmäßig an dieser Station. 
Bus: Die Linienbusse verkehren weiterhin nach Fahrplan. Fahrgäste, die aus dem Leiblachtal mit Bus oder Bahn ausreisen möchten, müssen einen negativen COVID-Test mitführen.

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Die aktuelle Änderungen der COVID-Schutzmaßnahmenverordnung und die darin enthaltenen Öffnungsschritte und Sonderregelungen für das Land Vorarlberg  finden Sie hier

Auch für Veranstaltungen wurden neue Regelungen vorgegeben: 

Veranstaltungen dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen stattfinden. Es darf höchstens die Hälfte der vorhandenen Sitzplätze – maximal aber 100 Personen – besetzt werden. Die anwesenden Personen haben durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen und einen Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Die Verabreichung von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen ist untersagt. Die Besucher/-innen müssen ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen: (1) Selbsttest („Wohnzimmertest“), der über die Plattform des Landes registriert wurde (gilt 24 h), (2) Antigentest durch eine befugte Stelle (gilt 48h) oder (3) PCR-Test (gilt 72 h).  Das Personal hat spätestens alle sieben Tagen einen negativen Antigentest oder PCR-Test vorzuweisen oder beim Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern eine FFP2-Maske zu tragen. 

Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen ist darüber hinaus ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen und umzusetzen sowie ein/e COVID-19-Präventionsbeauftragter zu bestellen. Der Veranstalter hat die Kontaktdaten (Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) der Personen, die länger als 15 Minuten anwesend waren, zu erheben. Bei mehreren Personen aus demselben Haushalt reicht die Angabe der Kontaktdaten von einer der anwesenden Personen. 

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Ab sofort erhalten alle Bürgerinnen und Bürger gegen Vorlage ihres Lichtbildausweises wöchtenlich zwei Corona-Selbsttests von der Stadt zur Verfügung gestellt. Diese können im Bürgerservice, im Stadtmarketing oder in den Stadtteilbüros Mariahilf und Schendlingen abgeholt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier

Heute tritt die 4. Novelle. der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung in Kraft. Die Ausgangsregelung gilt bis zum 24.03.2021, die übrigen Regelungen gelten bis zum 11.04.2021. Anpassungen gibt es in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel außerschulischer Jugendarbeit, Sport bis 18 Jahren, Selbsthilfegruppen und anderem mehr. Alle Regelungen im Überblick finden Sie hier

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Für die kommenden Öffnungsschritte werden die Corona-Testkapazitäten erweitert. Neben der Sporthalle Rieden steht ab 16. März neu das Schiff MS „Vorarlberg“ im Hafen für Testungen zur Verfügung. Die Teststation im Landestheater wird ab Mittwoch, den 17. März 2021, ins Festspielhaus Bregenz (Werkstattbühne) verlegt. Die Anmeldung erfolgt für alle Teststandorte über die Plattform www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet oder die Hotline 0800 201 360. Alle Informationen finden Sie hier

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Vorarlberg wird "Modellregion" für vorsichtige Öffnungsschritte. Ab 15. März 2021 gibt es erste Maßnahmen in verschiedenen Bereichen. 

Die geplanten Regelungen für Gastronomie, Veranstaltungen, Jugend-Sport und Veranstaltungen finden Sie hier

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Geltungsdauer der Zutrittstests für körpernahe Dienstleister, Pflegeheime, Krankenanstalten und Kuranstalten: Künftig gelten Antigentests 48 Stunden (bisher 24 Stunden), PCR-Tests gelten 72 Stunden (bisher: 48 Stunden). 

Besucherregelung in Krankenanstalten und Kuranstalten: Außerdem ist ab 10.3. in Krankenhäusern und Kuranstalten pro Patient eine Besucherin bzw. ein Besucher pro Tag zugelassen. 

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Die Bundesregierung hat erste Öffnungsschritte bekannt gegeben:
Sonderregelungen für Vorarlberg: Da es in Vorarlberg derzeit niedrige Corona-Zahlen gibt, wird hier ab 15. März 2021 eine Öffnung von Gastronomie, Sport und Kultur geplant.
Gastronomie: Ab dem 27. März soll die Gastronomie österreichweit den Betrieb im Freien aufnehmen dürfen. Hier sind 'Einrittstests' angedacht.
Kinder- und Jugensport: Ebenfalls ab dem 15. März sollen Vereine unter Sicherheitsauflagen wieder im Freien trainieren dürfen. 
Kultur, Indoor-Gastronomie und Tourismus: Für diese Bereiche sind Öffnungen ab April möglich. 

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Mit 28. Februar 2021 ist die 2. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung in Kraft getreten. Grundsätzlich werden damit die bisher gültigen Regelungen verlängert. In einigen Bereichen gibt es Neuerungen. Das gilt z. B. für die Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen. Da die Infektionszahlen in diesem Bereich stark verringert werden konnten und viele Bewohner/-innen mittlerweile geimpft sind, werden künftig wöchentlich zwei Besuche mit maximal zwei Besucherinnen bzw. Besuchern pro Personen erlaubt. Für die Besucher/-innen gilt weiterhin der Vorweis eines negativen Testergebnisses sowie das Tragen einer FFP2-Maske. Alle Details zu den aktuell geltenden Maßnahmen finden Sie hier

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Liveticker-Meldung im Februar 2021

Ausbau der Testkapazitäten in Bregenz: Im Landestheater wird ein weiteres Testzentrum eingerichtet, das speziell für testpflichtige Berufstätige und Pendler/-innen eine Testmöglichkeit bietet. Die Anmeldung dafür ist ab sofort über die Plattform www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet oder die Hotline 0810 810 600 möglich.

Ab heute gelten strenge Ausreiseregelungen beim Verlassen des Bundeslandes Tirol. Jede Person, die sich im Bundesland Tirol aufhält, muss beim Überschreiten der Grenze einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regelungen betreffen auch jene Personen, die die Grenze regelmäßig überqueren – zum Beispiel Menschen, die zur Ausübung ihres Berufs von oder nach Tirol pendeln. Ausnahmen gelten z. B. für Durchreisende, Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bestimmte Gebiete.

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Ab heute, 8. Februar 2021, können an beiden Standorten der Stadtbücherei Bregenz zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder Medien ausgeliehen und zurückgegeben werden. Um einen sicheren Besuch in der Bregenzer Stadtbücherei zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Präventionsmaßnahmen einzuhalten: 

  • Mindestabstand von 2 Metern 
  • ab 14 Jahren FFP2-Masken-Tragepflicht, ab 6 Jahren genügt ein normaler Mund-Nasen-Schutz
  • 20m² pro Person

Ab dem 15. Februar 2021 stehen die Bregenzer Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen wieder allen Kindern offen. Für alle fünfjährigen Kinder und alle vierjährigen Kinder mit Sprachförderbedarf ist der Besuch des Kindergartens ab diesem Zeitpunkt wieder verpflichtend. 

Ab heute tritt die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Die neue Verordnung bringt erste Öffnungsschritte. Alle aktuellen Maßnahmen finden Sie hier

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Ab Mittwoch, 10. Februar 2021, gelten für Grenzgänger/-innen folgende Maßnahmen: Alle sieben Tage muss eine elektronische Registrierung vorgenommen werden (https://bitly.is/36K6lbY ). Weiters muss bei der Einreise nach Österreich ein negatives Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test) vorgelegt werden, das nicht älter als sieben Tage alt ist. 

Ab Montag, 8. Feburar 2021, treten folgende neue Regelungen in Kraft: 
Ausweitung FFP2-Masken-Pflicht: Überall dort, wo bisher ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben war, gilt künftig die FFP2-Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind Arbeitsorte – hier gilt weiterhin die MNS-Pflicht.
Abstand: An öffentlichen Orten – indoor und outdoor – ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Ausgenommen sind Personen, die in einem Haushalt leben, sowie Lebenspartner/-innen und einzelne wichtige Bezugspersonen. 
Ausgangsbeschränkung: Von 20 bis 6 Uhr. Es gelten weiterhin die bekannten Ausnahmen. Erlaubt sind Treffen mit maximal zwei Haushalten – höchstens vier Erwachsene (mit aufsichtspflichtigen Kindern).
Handel: Alle Geschäfte dürfen zwischen 6 und 19 Uhr wieder öffnen. Pro Person muss eine Fläche von 20 mzur Verfügung stehen. Es gilt die FFP2-Maskenpflicht. 
Dienstleistungen: Dürfen grundsätzlich wieder angeboten werden. Körpernahe Dienstleistungen (z. B. Frisör, Massage, Pediküre) dürfen nur bei Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Testergebnisses in Anspruch genommen werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Auch hier gelten die 20m2-Beschränkung und die FFP2-Maskenpflicht. 
Freizeit: Museen, Bibliotheken und Büchereien sowie Archive dürfen unter Einhaltung der 20m2-Beschränkung und FFP2-Maskenpflicht wieder öffnen.
Schulen: Die Schulen öffnen nach den Semesterferien. In den Volksschulen findet voller Regelbetrieb statt. Unter- und Oberstufe starten mit 2-Tage-Schichtbetrieb. Außerdem wird regelmäßig getestet. Für alle Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren gilt die FFP-Maskenpflicht, ab 6 Jahren ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. 

Alle Details zur neuen Verordnung finden Sie hier:  Verordnung | Mehrsprachige Informationen

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Die Bundesregierung hat heute Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt gegeben. Diese treten am Montag, 8. Februar 2021 in Kraft.  

Schulen: Volksschulen starten nach den Semesterferien am 15. Februar 2021 mit vollständigem Präsenzunterricht. Die höheren Schulstufen werden im Schichtbetrieb unterrichtet. Pro Woche wird zweimal getestet. Ohne negativen Test soll weiterhin Homeschooling stattfinden. Details zur FFP2-Maskenpflicht in der Oberstufe folgen. 

Handel: Ab kommender Woche darf der Handel unter Auflagen wieder öffnen. Das Tragen einer FFP2-Maske wird verpflichtend sein. Außerdem sind pro Kunde 20 m2 vorzusehen.  

Körpernahe Dienstleistungen: Auch körpernahe Dienstleister/-innen wie z. B. Frisöre dürfen wieder öffnen. Hier sollen "Eintrittstests" eingesetzt werden. Das negative Testergebnis darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein.

Die nächtliche Ausgangssperren zwischen 20 und 6 Uhr, die FFP2-Maskenpflicht und das Einhalten der Abstandsregelungen bleiben weiterhin aufrecht.

Mehr Details zu den neuen Maßnahmen folgen sobald die Verordnung vorliegt. 

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Liveticker-Meldung im Jänner 2021

Der aktuelle Lockdown wird bis voraussichtlich 7. Februar 2021 verlängert. Ab Montag, 25. Jänner 2021, gelten folgende Regelungen: 

Maskenpflicht: Das Tragen einer FFP2-Maske ist ab dem Alter von 14 Jahren in folgenden Bereichen verpflichtend: Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften, Seilbahnen, Handel, Märkte (indoor und outdoor), Parteienverkehr in Verwaltungsbehörden, Gastronomie (z. B. beim Abholen von Speisen). Ab 6 Jahren kann stattdesssen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.  Die FFP2-Maske darf kein Ausatem-Ventil haben. Diese Maßnahme gilt auch für genesene und geimpfte Personen.

Abstand halten: Der Mindestabstand wird von einem auf zwei Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartner/-innen, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

Ausgangsbeschränkung: Die Ausgangsbeschränkungen von 0 – 24 Uhr bleiben aufrecht.

Details zu den neuen Maßnahmen  Häufig gestellt Fragen und Antworten

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Der aktuelle Lockdown wird bis 7. Februar verlängert. Um die Ausbreitung des Coronavirus – vor allem der neuen Virusvariante B.1.1.7. – einzudämmen, kündigt die Regierung im Zuge einer Pressekonferenz die Verlängerung der geltenden Maßnahmen an. Außerdem gilt ab 25. Jänner eine FFP2-Maskenpflicht im Handel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Mindestabstand wird von einem auf zwei Meter erhöht. Detaillierte Informationen folgen, sobald die Verordnung zu den neuen Maßnahmen vorliegt. 

Seit heute ist eine Vormerkung für eine Coronavirus-Schutzimpfung möglich. Unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft können sich alle Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, die mindestens 16 Jahre alt sind, für eine freiwillige und konstenlose Impfung vormerken lassen. Wenn Impftermine verfügbar sind, werden die vorgemerkten Personen kontakiert.Die Reihung erfolgt anhand bestimmter Kriterien – ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen haben Vorrang. 

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Heute treten neue Einreiseverordnungen in Kraft. Es gelten auch neue Quarantäne-Regelungen. Zusätzlich ist vor der Einreise nach Österreich eine Registrierung im Rahmen der Pre-Travel-Clearance notwendig. Weiterlesen

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Ab heute ist die Ameldung für einen Schnelltest im Testzentrum in der Sporthalle Rieden in der Unteren Burggräflergasse 11 in Bregenz möglich: www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet

Wie seitens des Landes gestern informiert wurde, wird derzeit an einem digitalen Vormerk- und Anmeldesystem samt Impf-Hotline (0810 810 601) gearbeitet. Die Anmeldeplattform wird voraussichtlich noch im Jänner online zur Verfügung stehen. Die vorgemerkten Personen werden – je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs – dann direkt über mögliche Impftermine informiert. Dieser kann je nach Alter bzw. priorisierter Zielgruppe auch erst in einigen Wochen oder Monaten erfolgen. Die Vormerkplattform sowie ein Dashboard, das laufend den aktuellen Stand der Corona-Impfungen anzeigt, sind auf der Homepage www.vorarlberg.at/covidimpfung verlinkt.

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Anstelle der für Mitte Jänner geplanten dreitägigen Massenschnelltests setzt das Land Vorarlberg jetzt auf mehrere permanente und unbefristete Testzentren. Eines davon befindet sich in der Sporthalle Rieden in der Unteren Burggräflergasse 11 in Bregenz. Die Anmeldung ist ab 18. Jänner online auf der Website www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet oder telefonisch unter 05574 601 600 möglich. Weitere Informationen zu den Testungen und auch zum Ablauf der Impungen folgen in Kürze.

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Liveticker-Meldung im Dezember 2020

Die Bundesregierung hat heute folgende Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt gegeben. Die Lockerungen treten am Montag, 7. Dezember in Kraft. 

Ausgangsbeschränkung: Von 20 Uhr bis 6 Uhr darf das Haus nur aus gewissen Gründen (z.B. Arbeit, Lebensmitteleinkauf, Erholung an der frischen Luft) verlassen werden.

Es ist möglich, sich pro Tag mit einem anderen Haushalt zu treffen. Dabei sind bis zu sechs Erwachsene und sechs Kinder erlaubt. 

Handel & Dienstleistungen: Werden wieder geöffnet. Pro 10 mGeschäftsfläche ist maximal ein Kunde / eine Kundin erlaubt. 

Kindergärten und Pflichtschulen: Nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Maskenpflicht ab einem Alter von 10 Jahren. 

Oberstufen: Bleiben - mit Ausnahme der Maturaklassen - im Homeschooling. 

Gastronomie: Weiterhin geschlossen. Abholung von 6 bis 19 Uhr möglich, Lieferservice rund um die Uhr. 

Hotellerie: Ebenfalls weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es für unaufschiebbare Geschäftsreisen. 

Museen und Bibliotheken: Dürfen wieder öffnen. 

Seilbahnen: Dürfen ab 24. Dezember wieder öffnen. 

Alle Details zu den Lockerungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Weiterlesen


​​​​​​​Mehrsprachige Informationen zum Ablauf der Vorarlberger COVID-19-Testaktion finden Sie hier

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Die Bundesregierung hat erneut einen weitgehenden „Lockdown“ vom 26. Dezember bis einschließlich 17. Jänner verordnet, der viele gesellschaftliche Bereiche betrifft. Alle Details zur neuen Verordnung finden Sie hier

Das Amt der Landeshauptstadt Bregenz ist für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin geöffnet. Nutzen Sie die Möglichkeit, uns telefonisch, per E-Mail oder online zu kontaktieren.

Hotlines
Bürgerservice: 05574 410 1000
Büro Bürgermeister: 05574 410 3001
Meldeamt: 05574 410 1250
Soziales: 05574 410 1630
Familien & Kinder: 05574 410 1640
Bauhof: 05574 410 1340
Stadtpolizei: 05574 410 1231
Stadtwerke: 05574 74100
Nachbarschaftshilfe: 0664 6141277
Gesundheitshotline: 1450

Der Bauhof und die ARA sind zu den üblichen Zeiten für die Bevölkerung geöffnet.

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Heute wurde von der Bundesregierung der nächsten Lockdown angekündigt. Am 24. und 25. Dezember bleiben die bereits angekündigten Lockerungen bestehen, ab 26. Dezember treten neue Verschärfungen in Kraft. Ausgangsbeschränkungen, die derzeit noch von 20.00 bis 6.00 Uhr gelten, werden auf den ganzen Tag ausgeweitet. Die Gastronomie und der Tourismus bleiben bis einschließlich 17. Jänner geschlossenAuch der Handel muss erneut schließen. Lockerungen dieser neuen Maßnahmen sind ab 18. Jänner geplant. Davor ist eine zweite Testaktion angekündigt. Mit einem negativen Testergebnis dürfen Betriebe, die am 18. Jänner wieder aufsperren, genutzt werden. Für jene, die sich nicht testen lassen, gelten die Beschränkungen eine Woche länger. Details zur neuen Schutzmaßnahmen folgen. 

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Die Anmeldegrenzen für die freiwilligen Testungen an Weihnachten, 23. und 24. Dezember sind bereits jetzt erreicht. Die Aktion geht aber trotzdem weiter. Ab dem 26. Dezember können Sie sich in der Testraße im Messequartier in Dorbirn kostenlos testen lassen. Eine Anmeldung zum Schnelltest ist für alle Vorarlbergerinnen und Vorarlberger ab dem 6. Lebensjahr ohne Symptome möglich. Zur Anmeldung 

Auch einige Apotheken im Land bieten kostenpflichtige Antigen-Tests an. In Bregenz können Sie in der Bahnhof-Apotheke in der Bahofsstraße 25 einen Test durchführen lassen. Aufgrund der starken Nachfrage empfiehlt es sich aber, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren: +43 5574 42942

Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder die Gesundheits-Hotline unter 1450

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Das Land Vorarlberg bietet am 23. und 24. Dezember kostenlose Antigen-Tests an. Für die Tests vor Weihnachten werden Teststraßen in Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz zur Verfügung stehen. Anmeldungen sind ab heute, 16. Dezember 2020, um 18 Uhr möglichZur Anmeldung

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Nach dem Lockdown durften vergangenen Montag Geschäfte, und Pflichtenschulen wieder öffnen. Über die kommenden Feiertage – bis zum 7. Jänner 2020 – gelten weiterhin folgende Maßnahmen: 

Ausgangsperren von 20 bis 6 Uhr: Sozialkontakte müssen weiterhin auf das Wesentliche beschränkt werden. Maximal sechs Erwachsene plus sechs Kinder aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. An Weihnachten (24. bis 25. Dezember) sind zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. 

Zu Silvester entfallen die Ausgangsperren. Es dürfen sich allerdings nur sechs Personen treffen. 

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Ein großes Dankeschön an die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, die am vergangenen Wochenende an der Testaktion mitgewirkt haben. Ohne das Engagement des Roten Kreuzes, der Bregenzer Feuerwehren und allen anderen Freiwilligen wären die Testungen nicht möglich gewesen. Wir haben sehr viele positive Rückmeldungen erhalten wie freundlich, hilfsbereit und angenehm die Atmosphäre in den Bregenzer Testzentren war. Vielen Dank an alle, die im Einsatz waren!

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Aufgrund der von der Bundesregierung bekannt gegebenen Maßnahmen für den Bildungsbereich gilt ab Montag, 7.12.2020, wieder das verpflichtende Kindergartenjahr in den elementarpädagogischen Einrichtungen.  

Kinder mit Besuchspflicht müssen den Kindergarten bzw. die Kinderbetreuungseinrichtung mit vorschulischem Bildungsauftrag wieder besuchen. Auch Kinder ohne Besuchspflicht können den Kindergarten, die Kinderbetreuungseinrichtung bzw. die Spielgruppe ebenso wieder besuchen.  

Die Maßnahmen im Rahmen des Betriebs mit erhöhten Schutzmaßnahmen finden weiterhin Anwendung.

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Die Bundesregierung hat heute folgende Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt gegeben. Die Lockerungen treten am Montag, 7. Dezember in Kraft. 

Ausgangsbeschränkung: Von 20 Uhr bis 6 Uhr darf das Haus nur aus gewissen Gründen (z.B. Arbeit, Lebensmitteleinkauf, Erholung an der frischen Luft) verlassen werden.

Es ist möglich, sich pro Tag mit einem anderen Haushalt zu treffen. Dabei sind bis zu sechs Erwachsene und sechs Kinder erlaubt. 

Handel & Dienstleistungen: Werden wieder geöffnet. Pro 10 mGeschäftsfläche ist maximal ein Kunde / eine Kundin erlaubt. 

Kindergärten und Pflichtschulen: Nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Maskenpflicht ab einem Alter von 10 Jahren. 

Oberstufen: Bleiben - mit Ausnahme der Maturaklassen - im Homeschooling. 

Gastronomie: Weiterhin geschlossen. Abholung von 6 bis 19 Uhr möglich, Lieferservice rund um die Uhr. 

Hotellerie: Ebenfalls weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es für unaufschiebbare Geschäftsreisen. 

Museen und Bibliotheken: Dürfen wieder öffnen. 

Seilbahnen: Dürfen ab 24. Dezember wieder öffnen. 

Alle Details zu den Lockerungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Weiterlesen


​​​​​​​Mehrsprachige Informationen zum Ablauf der Vorarlberger COVID-19-Testaktion finden Sie hier

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Die Bundesregierung hat heute folgende Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt gegeben. Die Lockerungen treten am Montag, 7. Dezember in Kraft. 

Ausgangsbeschränkung: Von 20 Uhr bis 6 Uhr darf das Haus nur aus gewissen Gründen (z.B. Arbeit, Lebensmitteleinkauf, Erholung an der frischen Luft) verlassen werden.

Es ist möglich, sich pro Tag mit einem anderen Haushalt zu treffen. Dabei sind bis zu sechs Erwachsene und sechs Kinder erlaubt. 

Handel & Dienstleistungen: Werden wieder geöffnet. Pro 10 mGeschäftsfläche ist maximal ein Kunde / eine Kundin erlaubt. 

Kindergärten und Pflichtschulen: Nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Maskenpflicht ab einem Alter von 10 Jahren. 

Oberstufen: Bleiben - mit Ausnahme der Maturaklassen - im Homeschooling. 

Gastronomie: Weiterhin geschlossen. Abholung von 6 bis 19 Uhr möglich, Lieferservice rund um die Uhr. 

Hotellerie: Ebenfalls weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es für unaufschiebbare Geschäftsreisen. 

Museen und Bibliotheken: Dürfen wieder öffnen. 

Seilbahnen: Dürfen ab 24. Dezember wieder öffnen. 

Alle Details zu den Lockerungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Weiterlesen


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Ticker-Meldungen vom November 2020

Vorarlberg wird die angekündigten, freiwilligen Corona-Flächentestungen an einem Testwochenende von Freitag, 4. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, 6. Dezember 2020, durchführen. Ab heute ist es möglich sich anzumelden. In Bregenz wird es insgesamt sechs Testzentren geben, an denen die Testungen durchgführt werden. 

Alle Informationen, Fragen und Antworten und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite des Landes Vorarlberg unter vorarlberg.at/vorarlbergtestet

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Voraussichtlich finden die seitens des Bundes und Landes bereits vorangekündigten Massentestungen in Bregenz am Wochenende, von Freitag, 4. bis einschließlich Sonntag, 6. Dezember 2020, statt. Weitere Informationen dazu folgen.

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Kindergarten@home: Hier gibt es für Eltern Tipps & Tricks, den Alltag mit den Kleinen zuhause abwechslungs- und lehrreich zu gestalten. Spiel- und Lernmaterialien zu unterschiedliche Themenbereichen wurden von allen Pädagoginnen und Pädagogen sowie Betreuungspersonen der Bregenzer Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen gesammelt. Mehr dazu

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Information zum Weihnachtsmarkt: Aufgrund der verschärften COVID-19-Sicherheitsbestimmungen dürfen dieses Jahr keine Weihnachtsmärkte stattfinden. Bregenz Tourismus hat sich darum etwas Besonderes einfallen lassen. Weiterlesen

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Aufgrund der Corona-Schutzvorkehrungen wird die Sitzung der Bregenzer Stadtvertretung, am Donnerstag, den 19. November, um 17 Uhr, für die Öffentlichkeit als Livestream übertragen. zum Livestream

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Die Wochenmärkte finden unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen weiterhin statt.

Das Stadtarchiv und die Stadtbüchereien sind vorübergehend für Besucher/-innen geschlossen. In der Mediathek Vorarlberg stehen während des Lockdowns kostenfreie eBooks, Hörbücher, Zeitungen und Magazine zur Verfügung. Interessierte können eine kurze E-Mail mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Heimatgemeinde an mediathek(at)vorarlberg.at senden. Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail mit dem Zugangscode und sind innerhalb weniger Stunden freigeschaltet. Der kostenlose Zugang gilt vorerst bis 14. Dezember 2020.

Outdoor-Sportplätze, Parks, der Skaterplatz und auch der Schlossbergtrail bleiben geöffnet.

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Bauhof und ARA bleiben weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Es finden allerdings Zutrittskontrollen statt. Eine Abgabe von Abfall und Grünschnitt ist somit weiterhin möglich. 

Erreichbarkeit Amt: Angesichts der äußerst angespannten Situation rund um COVID-19 werden Bürger/-innen gebeten, für Anliegen und Fragen, die nicht unbedingt eine persönliche Vorsprache nötig machen, die digitalen Services und Telefon-Hotlines zu nutzen. Ist ein Besuch im Rathaus oder im Bürgerhaus nötig, empfiehlt es sich, vorab telefonisch einen Termin mit der betreffenden Dienststelle zu vereinbaren.

Vor Ort trifft man auf diverse Vorsichts- und Schutzmaßnahmen. Bei beiden Gebäuden ist nur jeweils ein Eingang geöffnet, beim Rathaus jener in der Rathausstraße 4, beim Bürgerhaus der Haupteingang zum Bürgerservice in der Belruptstraße. Außerdem ist mit Einlasskontrollen zu rechnen. Beim Bürgerhaus wird die Besucheranzahl über ein System mit farbigen Tickets reguliert. Rechnen Sie daher mit Wartezeiten.

Telefonhotlines: 

Bürgerservice: 05574 410 1000
Büro Bürgermeister: 05574 410 3001
Meldeamt: 05574 410 1250
Soziales: 05574 410 1630
Familien & Kinder: 05574 410 1640
Bauhof: 05574 410 1340
Stadtpolizei: 05574 410 1231
Stadtwerke: 05574 74100
Nachbarschaftshilfe: 0664 6141277
Gesundheitshotline: 1450

Weitere Maßnahmen zu städtischen Einrichtungen werden heute - nach Abklärung durch den Koordinationsstab der Landeshauptstadt Bregenz - im Laufe des Tages bekannt gegeben. 

Von den neuen Maßnahmen sind auch die Kinderbetreuungseinrichtungen der Landeshauptstadt Bregenz betroffen. Wenn möglich, sollen Kinder zuhause betreut werden. Für Kinder, die eine Betreuung benötigen, bleiben die Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und Spielgruppen weiterhin geöffnet. In diesem Fall können Sie sich direkt an die Leitung der entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung wenden. Die Kontakte finden Sie hier.  Ab Montag, den 7. Dezember starten die Kinderbetreuungseinrichtungen wieder in den Normalbetrieb.

Mit 17. November tritt die neue COVID-19- Notmaßnahmenverordnung in Kraft. Über die bereits bestehen Maßnahmen hinaus werden Ausgangsregelungen verschärft und Geschäfte weitgehende geschlossen. Die Geschäfte zur grundlegenden Versorgung (Lebensmittel, Apotheken, Post, Banken, etc.) bleiben weiterhin geöffnet. Die Verordnung tritt mit 17. November 2020 in Kraft und gilt bis inklusive 6. Dezember 2020. Die Ausgangsbeschränkungen gelten auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des COVID-19- Maßnahmengesetzes vorerst bis inkl. 26. November 2020 und müssen nach 10 Tagen wieder durch den Hauptausschuss des Nationalrates. Alle Details zu den neuen Maßnahmen finden Sie hier

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Die Aussgangsbeschränkungen, die bis einschließlich heute beschlossen waren, werden verlängert. Somit gelten die Aussgangbeschränkungen bis 22.11., 24 Uhr

Mit den Ausgangsbeschränkungen ist dasVerlassen des eigenen, privaten Wohnbereiches grundsätzlich zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Dabei gelten folgende Ausnahmen:

- Ausübung beruflicher Zwecke
- Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger
- Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- körperlicher und psychischer Erholung

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Ab morgen schließt der Handel bereits um 19 Uhr. Ausgenommen von der neuen Verordnung sind Tankstellen, Automaten und Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen mit nicht mehr als jeweils 80 m2 Verkaufsfläche.

Die Intensiv-Kapazitäten der Spitäler werden ausgebaut. Die Intensivbetten in den Vorarlberger Spitälern wurden von 51 auf 63 Plätze erhöht. Weiterlesen

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In der ersten Sitzung des neu gewählten Stadtrats am 3. November wurden verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Wirtschaftstreibenden und Vereinen in der aktuellen Corona-Krise beschlossen. Dazu zählen eine Reduzierung der Gebühren für Gastgärten und Sporthallen. Auch die Entgelte  für Standbetreiber/-innenam Wochenmarkt werden für 3 Monate vollständig erlassenWeiterlesen

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Aufgrund der weiterhin stark steigenden Fallzahlen in Österreich hat die Regierung eine Verschärfung der Maßnahmen in ganz Österreich bekannt gegeben. Folgende Corona-Schutzmaßnahmen treten ab Dienstag, 3. November 2020, in Kraft:  

Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20 Uhr bis 06 Uhr ist nur unter besonderen Bedingungen zulässig. 

Gastronomie und Hotellerie: Gastrobetriebe dürfen Speisen von 6 bis 20 Uhr ausschließlich zur Abholung anbieten, die direkte Konsumation im Gastrobetrieb ist nicht mehr erlaubt. Die Lieferung von Speisen ist rund um die Uhr möglich.

Freizeit, Sport und Kultur: Freizeit- und Kulturbetriebe bleiben geschlossen, davon ausgenommen sind Bibliotheken. Hier gilt die 10 m²-Regel pro Besucher/-in. Parks bleiben geöffnet.

Hallenbäder/Saunabetrieb: Hallenbäder und Saunen bleiben vorerst geschlossenen. Neuigkeiten dazu finden Sie auf www.stadtwerke-bregenz.at

Veranstaltungen: Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Davon ausgenommen sind etwa berufliche Zusammenkünfte, Demonstrationen, Begräbnisse, Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich sowie professionellen Sport-Veranstaltungen mit Berufssportler/-innen, ohne Zuschauer/-innen. 

Standesamtliche Hochzeiten: Standesamtliche Trauungen werden nicht als Veranstaltung gewertet. Analog zu den übrigen Regelungen werden insgesamt sechs Erwachsene (aus max. zwei verschiedenen Haushalten), plus sechs minderjährige Kinder zugelassen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist während der ganzen Trauung verpflichtend. Zu Personen aus einem anderen Haushalt muss ein Meter Abstand gehalten werden. 

Alle verordneten Schutzmaßnahmen im Detail finden Sie auf der Website des Bundesministeriums

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Ticker-Meldungen vom Oktober 2020

  • Aufgrund der aktuellen Situation mussten leider auch einige städtische Veranstaltungen abgesagt werden. Unter anderem des für morgen angekündigte Kindercafé. Alle Informationen dazu gibt es hier
  • Die Coronavirus-Ampel wird im Rheintal und im Walgau auf Rot gestellt. Das hat die CoV-Bundesampelkommission am Donnerstagabend beschlossen.
  • Am Samstag treten neue Maßnahmen des Landes in Kraft. Diese betreffen z.B. die Registrierungspflicht in der Gastronomie, die Maskenpflicht bei Veranstaltungen und Vereinsveranstaltungen. Details zu den neuen Schutzmaßnahmen finden Sie hier
  • Die für Freitag angekündigte Verschärfung der Maßnahmen wurde auf Sonntag verschoben. Ab 25. Oktober 2020 treten seitens des Bundes verschiedene Maßnahmen in Kraft.

    Die Schutzmaßnahmen betreffen unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (auch für Heimbewohner), den 1-Meter-Abstand im öffentlichen Raum, die Gastronomie, das Proben von Musikkappellen und Chören und anderes mehr.

    Die konkreten Maßnahmen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums
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  • Leider ist eine erneute Terminverschiebung der Konstituierenden Sitzung der Bregenzer Stadtvertretung notwendig. Aber die Gesundheit aller Beteiligten geht vor. Die Sitzung finden voraussichtlich am Montag, 2. November, um 18 Uhr auf der Hauptbühne des Bregenzer Festspielhauses statt.

    Aufgrund der Corona-Schutzvorkehrungen wird die Sitzung für die Öffentlichkeit auch als Live-Stream im Internet zu sehen sein. Der Link dazu wird rechtzeitig auf der Website der Landeshauptstadt Bregenz veröffentlicht.
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  • Aufgrund der weiterhin stark steigenden Coronavirus-Zahlen in Österreich gibt die Regierung eine Verschärfung der Maßnahmen in ganz Österreich bekannt. Folgende Corona-Schutzmaßnahmen treten ab Freitag in Kraft: 

    Private Treffen: Indoor sind maximal sechs Personen erlaubt, Outdoor maximal zwölf Personen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die eigene Wohnung und Begräbnisse. 

    Professionelle Veranstaltungen: Indoor maximal 1.000, Outdoor maximal 1.500 Personen.

    Diese Veranstaltungen sind nur mit fix zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt. Bei allen Veranstaltungen gilt Maskenpflicht. Es dürfen keine Speisen und Getränke angeboten werden. 

    Schutz der Risikogruppen: Regeln für ganz Österreich werden per Verordnung erlassen. dabei geht es etwas um strenge Hygiene-Regeln und Screening-Maßnahmen in Pflege-Einrichtungen. 

    Regionale Einschränkungen: Die Länder können regional noch schärfere Maßnahmen setzen. Das könnte etwa die Sperrstunden, Alkoholverbote, Maskenpflicht an öffentlichen Orten, den Bildungsbereich oder regionale Quarantäne betreffen. 
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  • Nach einer notwendigen Verschiebung gibt es nun einen neuen Termin für die konstituierende Sitzung der Bregenzer Stadtvertretung. Diese wird voraussichtlich am Freitag, 23. Oktober, um 18 Uhr auf der Hauptbühne des Bregenzer Festspielhauses stattfinden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Sitzung via Live-Stream mitverfolgen. Der entsprechende Link wird frühzeitig auf der Website der Stadt Bregenz bekannt gegeben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Ticker-Meldungen vom September 2020

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  • Aufgrund steigender Infektionszahlen wurde Bregenz auf der Corona-Ampel als "orange" eingestuft. Dies bedeutet: 

    - Gastronomie: Neue Sperrstunde um 22 Uhr
    - Veranstaltungen: Es gilt eine Kontaktdatenerhebung. Maximal zulässige Personenanzahl: mit zugewiesenen Sitzplätzen im geschlossenen Raum max. 250 Personen, im Freien max. 500 Personen; ohne zugewiesene Sitzplätze im geschlossenen Raum max. 10 Personen, im Freien max. 100 Personen
    - Sport: Trainings und Wettkämpfe in Kampf- und Mannschaftssportarten mit Körperkontakt sind möglich, wenn der Körperkontakt insgesamt nicht länger als 15 Min. unter 2 Meter beträgt. Sonstige Sportarten: Keine Vermischung von Trainingsgruppen, vorzugsweise schon in Trainingsbekleidung zum Training kommen, Führung von Anwesenheitslisten.
    - Märkte: Keine Konsumation von Speisen und Getränken
    Weitere Informationen auf der Website der Vorarlberger Landesregierung und auf der offiziellen Seite der Corona-Ampel.

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  • Ab heute gelten die verschärften Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung:

    Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze – z. B. private Feiern und geschlossene Veranstaltungen in Gasthäusern oder Vereinslokalen – sind nur noch zehn Personen erlaubt. Bei privaten Feiern im Außenbereich sind maximal 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Diese Regeln gelten auch für Hochzeiten, ausgenommen sind Begräbnisse.

    Die Sperrstunde wird generell auf 1.00 Uhr festgelegt. Das gilt auch bei geschlossenen Veranstaltungen in privat angemieteten Clubs oder Lokalitäten.

    Maskenpflicht ausgeweitet: In der Gastronomie ist der Mund-Nasen-Schutz nun wieder für Personal und Gäste Pflicht. Konsumation ist nur noch im Sitzen erlaubt, wobei sich maximal zehn Personen an einem Tisch einfinden dürfen. Die Maske muss in Lokalen immer, wenn man sich vom Tisch wegbewegt, getragen werden. Nur am Tisch selbst ist der MNS nicht Pflicht.

    Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt in folgenden Bereichen:
    - In allen Geschäften
    - Im Dienstleistungsbereich (inkl. Gesundheitsbereich)
    - Im Freien auch auf Märkten und Messen
    - In Schulen außerhalb der eigenen Klasse
    - Im Parteienverkehr bei Behörden
    - In der Gastronomie für Personal und für Gäste, sofern sie nicht an ihrem Tisch sitzen.

    Alle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums
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  • Seit Mitternacht gelten österreichweit verschärfte Covid-19-Maßnahmen. Die weitgehende Maskenpflicht gilt im gesamten Handel und Dienstleistungssektor, bei Behörden mit Kundenkontakt und in Schulen außerhalb des Klassenverbands. In der Gastronomie gilt Maskenpflicht für das Servicepersonal. Beim Sport muss die Maske im Garderobenbereich getragen werden. Veranstaltungen im Freien ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze werden auf 100, indoor auf 50 Personen limitiert. Für Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen und einem Sicherheitskonzept gilt ein Limit von 3000 Personen im Freien bzw. 1500 in Innenräumen. Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums
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  • Die Bundesregierung ordnet ab Montag, 14. September, eine erneute Maskenpflicht in allen Geschäften, Behörden, Dienstleistungen und Schulen (außerhalb der Klassen) an. In Lokalen gilt die Maskenpflicht für Kellner/-innen. Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums
  • Ab 14. September sind bei Indoor-Veranstaltungen mit fix zugewiesenen Plätzen maximal 1500 Personen erlaubt, ansonsten beschränkt sich die Anzahl der Personen auf 50. Für Outdoor-Veranstaltungen mit fix zugewiesenen Plätzen dürfen sich maximal 3000 Personen versammeln. Die Anzahl der Personen bei Veranstaltungen im Freien ohne fix zugewiesene Plätze beschränkt sich auf 100. Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums.
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  • Die Bundesregierung empfiehlt für den Herbst und Winter: Weiterhin Abstand halten, in Innenräumen – wenn die Abstände nicht gewahrt werden können – Maske tragen. Private Feiern (auch Betriebsfeiern) sollen in Eigenverantwortung möglichst auf max. 25 Personen beschränkt werden. Weitere Informationen auf der Website des Gesundheitsministeriums.  
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Ticker-Meldungen vom August 2020

  • Seit Mitternacht gilt in Österreich eine Reisewarnung für die Balearen. Einreisende müssen einen negativen Test auf SARS-CoV2 vorlegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen sich Reiserückkehrer/-innen unverzüglich in Quarantäne begeben und innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen. Bei negativem Testergebnis darf die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen auf der Website des Außenministeriums.
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  • Ab 24. August gilt die partielle Reisewarnung in Spanien auch für die Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera).  Für das spanische Festland gilt bereits seit 10. August eine Reisewarnung. Ausgenommen sind nur noch die Kanarischen Inseln. Weitere Informationen auf der Website des Außenministeriums. 
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  • Seit Mitternacht gilt in Österreich eine Reisewarnung für Kroatien. Rückkehrende müssen ab sofort einen gültigen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder sich in Quarantäne begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Weitere Informationen auf der Website des Außenministeriums.
  • Das Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung gab neue Informationen zum Schulbetrieb im Herbst bekannt. Es soll keine flächendeckenden Schulschließungen oder Maskenpflicht im Unterricht geben. Je nach Ampelfarbe werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen und für Fragen eine eigene COVID-19-Hotline für den Bildungsbereich eingerichtet. Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
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  • Gemeinsam am See --- mit Abstand: Auch während der momentan heißen Temperaturen bitte die COVID-19-Vorsichtsmaßnahmen am Bregenzer Seeufer und in den Badeanstalten nicht vergessen! Dort kann es bei hohem Besucherandrang zu kurzzeitigen Einlass-Stopps kommen. Alle Informationen finden Sie hier

 

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Ticker-Meldungen vom Juli 2020

  • Nach Angaben der Bundesregierung startet ab 01.08.2020 das Corona-Ampelsystem in die Testphase, ab September beginnt der Echtbetrieb. Weitere Informationen auf der Website des Gesundheitsministeriums

 

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  • Ab 01.08.2020 gibt es verstärkte Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Land Vorarlberg führt bei fehlendem Mund-Nasen-Schutz Strafen ein.
  • Das Land Vorarlberg hat für Veranstalter eine COVID-19-Hotline eingerichtet. Bei Fragen ist die Hotline unter (05574) 14501 zu erreichen. Weitere Information auf der Website der Vorarlberger Landesregierung.
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  • Zur Erinnerung: Von Urlaubsreisen in Risikoländer wird dringend abgeraten.  Die aktuellen Reisewarnungen des Bundesministeriums sowie die aktuelle Einstufung der Risikoländer befinden sich auf der Website des Außenministeriums oder beim Gesundheitsministerium.
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  • Die vom Bundesministerium am Dienstag angekündigten verschärften Verordnungen zur Maskenpflicht treten heute in Kraft und gelten in folgenden Bereichen: 
    - im Lebensmittelhandel
    - in Banken und in der Post / in Postpartnern
    - in Lebensmitteleinzelhändlern (z. B. Tankstellenshops)
    - in Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten (z. B. Bäckereien)
    - in Gesundheitseinrichtungen (z. B. Pflegeheime, Krankenanstalten und Kuranstalten)
    Alle weiteren Informationen auf der Website des Bundesministeriums
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  • Die Bundesregierung hat eine erneute Maskenpflicht in folgenden Bereichen angekündigt: Lebensmitteleinzelhandel, Supermärkte, Banken, Postfilialen. Alle weiteren Infos auf der Website des Bundesministeriums
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  • Ab heute fallen (1) die Maskenpflicht für Mitarbeitende in der Gastronomie sowie (2) die Sperrstunde für geschlossene Events mit bis zu 100 Personen. Zudem sind alle Kontakt- und Mannschaftssportarten wieder erlaubt. Website des Gesundheitsministeriums
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Ticker-Meldungen vom Juni 2020

  • Die Bundesregierung hat weitere Lockerungen ab 1. Juli 2020 angekündigt, die sich auf die Gastronomie und Veranstaltungen beziehen:
    - Die Maskenpflicht für Kellner/-innen soll fallen. 
    - Sperrstunden in der Gastronomie fällt für Veranstaltungen bis zu 100 Personen.
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  • Die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums für den Badebetrieb wurden geändert. Für die Bregenzer Bäder heißt das konkret: Weiterlesen
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  • Der Wahltermin steht fest: am 13. September 2020 finden die Gemeindewahlen statt. Die BürgermeisterInnen-Stichwahl wird auf den 27. September 2020 festgelegt. 
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  • Die 5. COVID-19-Lockerungsverordnung tritt in Kraft:
    - Mit Ablauf des 15. Juni treten die Bestimmungen über die Grenzöffnungen in Kraft. 
    1-Meter-Abstand gilt nach wie vor an allen öffentlichen Orten.
    Generelle Maskenpflicht fällt (Ausnahmen: öffentliche Verkehrsmittel & Taxis, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen, in Apotheken, in der Gastronomie für Mitarbeitende bei Kundenkontakt, bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann)
    -Gastronomie: Gruppen von mehr als vier Personen können gemeinsam am Tisch sitzen, Sperrstunde wird verlängert bis 1 Uhr, Entfall des Verbots zur Konsumation vorbestellter Speisen vor Ort
    -Entfall der 100-Personen-Begrenzung für Hochzeiten und Begräbnisse
    -Spezialbestimmung für betreute Ferienlager (Entfall Mund-Nasenschutz-Pflicht und 1-Meter-Mindestabstand, wenn VOCID-19-Präventionskonzept vorgelegt wird).

    Alle Informationen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums
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  • Die Bundesregierung hat folgende Lockerungen der Sicherheitsbestimmungen ab 15. Juni angekündigt (sofern bis dahin die offizielle Verordnung erlassen wird): Der Mund-Nasen-Schutz muss nur noch in drei Bereichen getragen werden (öffentliche Verkehrsmittel, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken sowie bei Dienstleistungen, bei denen man keinen Mindestabstand einhalten kann, etwa beim Friseur). Zudem gibt es in der Gastronomie neue Lockerungen: Statt um 23 Uhr gilt dann eine Sperrstunde um 1 Uhr. Auch die Regel von maximal vier erwachsenen Personen an einem Tisch fällt. Mehr dazu auf der Website des Gesundheitsministeriums
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  • Die Bundesregierung hat für 15. Juni folgende Lockerungen der Corona-Maßnahmen angekündigt: Die allgemeine Maskenpflicht fällt mit 15. Juni 2020. Die 1-Meter-Mindestabstandsregel bleibt aber bestehen. Der Mund-Nasen-Schutz ist dann nur noch
    - in öffentlichen Verkehrsmitteln,
    - im Gesundheitsbereich (z. B. in Apotheken),
    - bei Dienstleistungen, bei denen der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Dienstleisterin/Dienstleister und Kundin/Kunde nicht eingehalten werden kann (und keine geeignete Schutzmaßnahmen, wie etwa eine Plexiglasscheibe, vorhanden sind) sowie
    - für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Gastronomie verpflichtend.

    Im Gastrobereich dürfen darüber hinaus ab 15. Juni mehr als vier Personen gemeinsam am Tisch sitzen. Die Sperrstunde wird bis 1 Uhr verlängert. Alle Informationen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums
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Ticker-Meldungen vom Mai 2020

  • Die von der Bundesregierung beschlossene Lockerungsverordnung zu den COVID-19-Maßnahmen wurde nun bekanntgegeben. Sie umfasst neben Hochzeiten und Begräbnissen auch allgemeine Veranstaltungen sowie den Sport- und Kulturbereich. Die neuen Bestimmungen gelten seit 29. Mai und bleiben bis voraussichtlich 31. August aufrecht. Alle neuen Bestimmungen finden Sie hier
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  • Die Bundesregierung hat am 15. Mai einige Lockerungen und Neuregelungen betreffend Kunst- und Kulturveranstaltungen angekündigt, die am 25. Mai offiziell erlassen wurden. Weiterlesen
  • Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen öffnen wieder. Seit dem 18. Mai 2020 stehen Kindergärten, -betreuungseinrichtungen und Spielgruppen vor allem für Kinder offen, die im letzten Betreuungsjahr vor Schuleintritt sind oder einen Sprachförderbedarf haben. Ab dem 2. Juni 2020 sollen die elementarpädagogischen Einrichtungen dann wieder für alle Kinder offenstehenWeiterlesen
  • Seit Montag, 4. Mai 2020, sind die Bregenzer Stadtbusse wieder fahrplanmäßig unterwegs. Seit 18. Mai werden die an die Schulen zurückkehrenden Schüler/-innen mit Verstärkerkursen befördert. Für die Fahrgäste gilt es jedoch einiges bezüglich Ticketkauf und geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Weiterlesen
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  • Das beliebte Freizeitangebot für Jugendliche im Sommer, das vom Jugendservice Bregenz mit der Offenen Jugend- und Kulturarbeit Bregenz sowie diversen Vereinen veranstaltet wird, kann in diesem Jahr stattfindenWeiterlesen
  • Auch die connexia Elternberatungsstellen müssen derzeit aufgrund der Corona-Krise für persönliche Kontakte geschlossen bleiben. Um diese wichtige Versorgungsleistung aufrechtzuerhalten, bieten die Elternberaterinnen der connexia daher verstärkt telefonische Beratung sowie Onlineberatung an. Auch persönliche Beratungen und Hausbesuche mit Termin sind dank Schutzausrüstung bei Bedarf möglich. Weiterlesen
  • Für Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kleinkindbetreuungseinrichtung der Landeshauptstadt Bregenz besuchen und deren Eltern berufstätig sind, werden wieder der Sommerkindergarten sowie die Sommerkleinkindbetreuung angeboten. Diese finden in der Zeit von 13. Juli bis 4. September 2020 statt. Weiterlesen
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  • Die Bundesregierung hat am 15. Mai einige Lockerungen und Neuregelungen betreffend Veranstaltungen angekündigt, die am 25. Mai offiziell erlassen werden sollen. Weiterlesen
  • Ende Mai startet in Bregenz wieder die Badesaison. Auch hier gelten bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus. Alle Infos zu Strand- und Hallenbad, Vitalium sowie der Mili finden Sie hier.
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  • Ab 18. Mai 2020 wird der Unterricht an den Bregenzer Pflichtschulen wieder aufgenommen. Dies umfasst alle Klassen der Volksschulen, der Neuen Mittelschulen, der AHS Unterstufe, die Sonderschulen sowie alle DeutschförderklassenWeiterlesen
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  • Die Stadtbücherei Bregenz ist ab Montag, 18. Mai, wieder für die Leserinnen und Leser geöffnet. Ab dann können sowohl in der Hauptstelle in der Gerberstraße 4 als auch in der Rheinstraße 53 Medien aller Art wieder wie gewohnt ausgeliehen und zurück­gebracht werden. Weiterlesen
  • Am 18. Mai startet wieder der Parteienverkehr im Rathaus und Bürgerhaus, jedoch in reduzierter Form. Weiterlesen
  • Am 15. Juni öffnet Österreich seine Grenzen zu Deutschland und der Schweiz. Zuvor gibt es bereits Lockerungen der Grenzkontrollen zu Frankreich, der Schweiz und Deutschland. Mehr dazu auf der Website des Innenministeriums
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  • Ab 15. Mai sind Gaststätten wieder geöffnet. Allerdings müssen die Wirte dabei strenge Vorgaben wie zum Beispiel die 1-Meter-Abstandsregel für Gäste, die nicht aus dem selben Haushalt kommen, erfüllen. Weiterlesen
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  • Die Stadt Bregenz hat das Kindergarten- und Kinderbetreuungsangebot in der aktuellen Situation erweitert. Alle Informationen dazu finden Sie hier
  • Die Stadt Bregenz bietet Bregenzer Kindern im Alter von sechs bis vierzehn Jahren während der Sommerferien eine Ferienbetreuung an. Alle Informationen zur Ferienbetreuung während der geltenden Sicherheitsmaßnahmen finden Sie hier
  • Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung für Risikogruppen: Seit 4. Mai werden von den Sozialversicherungsträgern Schreiben an Risikopatientinnen und -patienten versendet, mit dem diese sich ab 4. Mai an ihre Ärztin bzw. ihren Arzt wenden können, um entgeltlich von der Arbeit freigestellt zu werden. Informationen zum Ablauf und wer als Risikopatient/-in eingestuft wird, finden Sie hier
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  • Seit Montag, 4. Mai 2020, fahren alle Bregenzer Stadtbusse grundsätzlich wieder in ihrem gewohnten Takt, ausgenommen der Schulbusse. Für einige Linien gilt es jedoch, aufgrund von Bauarbeiten und Umleitungen vorübergehend abweichende Fahrpläne zu beachten. Weiterlesen
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  • Das Siegerprojekt für den Hallenbadneubau steht fest und wurde heute präsentiert. Dabei kürte die Jury den Entwurf der ARGE Riegger, Metzler, Schelling aus Dornbirn zum Sieger. Angesichts der kürzlich erlassenen und seit 1. Mai geltenden Verordnung des Bundes ist es der Stadt noch nicht möglich, alle eingereichten Entwürfe und das Siegerprojekt am 6. und 7. Mai einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Deshalb wird die Veranstaltung für alle interessier­ten Bürgerinnen und Bürger vorerst verschoben und an einem anderen Termin stattfinden. Weiterlesen
  • Angesichts der aktuellen Situation trifft die Stadt Bregenz Maßnahmen, um den Geschäften in der Innenstadt wieder auf die Beine zu helfen. Am Samstag, 9. Mai, kann von 10 bis 16 Uhr der öffentliche Raum vor den Geschäften dazu genutzt werden, um an Marktständen oder Tischen im Freien Produkte anzubieten. Weiterlesen
  • Während der Corona-Krise reduziert die Stadt die MusikschultarifeWeiterlesen
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  • Die Bundesregierung hat per 1. Mai aktuelle Maßnahmen auf Basis der COVID-19-Lockerungsverordnung angekündigt. Alle Informationen dazu finden Sie hier
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Ticker-Meldung vom April 2020

Ticker-Meldungen vom März 2020

  • Die Ein- und Auswasserung von Booten sowie die Inbetriebnahme von Wasserfahrzeugen aller Art ist bis 13. April verbotenWeiterlesen
  • Zur Erinnerung: Das geplante Anmeldeverfahren für die Kindergärten wurden verschobenWeiterlesen
  • Öffentliche Verkehrsmittel dürfen in der aktuellen Situation nicht für die Freizeitgestaltung genutzt werden, sondern nur in folgenden vier Ausnahme- bzw. NotfällenWeiterlesen
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  • Der Seniorenclub wird bis September ausgesetzt.
  • Einkaufen in Supermärkten ist in Zukunft nur noch mit Schutzmasken erlaubt, die an den Eingängen verteilt werden.
  • Schutz vor Gewalt: Das Institut für Sozialdienste (ifs) unterstützt und begleitet Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Weiterlesen
  • Alle aktuellen Zahlen zu COVID-19 in Österreich finden Sie auf dem Dashboard des Gesundheitsministeriums: info.gesundheitsministerium.at
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  • Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln für ApothekenbesucheWeiterlesen
  • Sorgentelefon für Familien. Die ifs Beratungsstelle hilft gerne unter Telefon 05 1755-510 weiter. Weiterlesen
  • Mehrsprachige Informationen finden sich auf der Seite des Österreichischen Integrationsfonds: Link
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  • Kompletter "Bregenzer Frühling" wird in den Herbst 2020 verschobenWeiterlesen
  • Die Stadt hat ihre Nachbarschaftshilfe weiter ausgedehnt: Das Angebot wurde nun von Einkäufen auf Apothekengänge sowie weitere Besorgungen und für den Alltag nötigen Wege erweitert. Weiterlesen
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  • Alle Schulen halten während der Osterferien den Betrieb aufrecht, um Betreuungsplätze für die Kinder jener Eltern zu garantieren, die wegen Berufstätigkeit dringend einen Betreuungsplatz benötigen. Weiterlesen
  • Für alle Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen, wurde von Pädagoginnen und Pädagogen der Bregenzer Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen eine Website kidsathomebregenz.com mit Spiel- und Lernideen eingerichtet. Weiterlesen
  • Jury-Sitzung zum Hallenbad und "B vor Ort" verschobenWeiterlesen
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  • Aktueller Brief von Bürgermeister Markus Linhart an die Bregenzer Bürgerinnen und Bürger. Weiterlesen
  • Die Landesregierung stellt zwei Ortsteile in Nenzing unter Quarantäne. Wer Kontakt mit davon betroffenen Personen hatte, muss sich verpflichtend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Weiterlesen
  • Alle aktuellen Zahlen zu COVID-19 in Österreich finden Sie auf dem Dashboard des Gesundheitsministeriums: info.gesundheitsministerium.at
  • Nochmals alle wichtigen Hotlines im Überblick: 
    Rathaus: 05574 410 4001
    Bürgerservice: 05574 410 1000
    Meldeamt: 05574 410 1250
    Soziales: 05574 410 1630
    Stadtpolizei: 05574 410 1231
    Stadtwerke: 05574 74100
    Nachbarschaftshilfe: 0664 6141277
    Gesundheitshotline: 1450
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  • Aufgrund der aktuellen Situation kann die "Mediathek Vorarlberg" auch ohne gültige Jahreskarte einer Vorarlberger Bibliothek genutzt werden: www.mediathek-vorarlberg.at 
  • Alle Vorsorgemaßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 werden vorerst bis Ostermontag, 13. April 2020, verlängert.
  • Die Landeshauptstadt Bregenz bleibt bei ihrem Beschluss, die Spiel- und Sportplätze geschlossen zu halten bzw. zu sperren, da der Sicherheitsabstand bei Kindern nicht gewährleistet werden kann.
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  • Stark erhöhte Anfragen beim Rollenden Essenstisch. Die Stadt hat vorsorglich Backup-Teams eingerichtet, um die erhöhte Nachfrage bedienen zu können. Weiterlesen
  • Mehrsprachige Informationen finden sich auf der Seite des Österreichischen Integrationsfonds: Link
  • Zivildiener bitte freiwillig melden! Weiterlesen
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  • Folgende öffentlichen Dienste wurden im Zuge der aktuellen Vorsorgemaßnahmen angepasst: Müllsack-Zustellung/Müllabholung, Sperrmüllsammlungen, Straßenkehrdienst, Müllabgabe beim Bauhof, Abwasserreinigungsanlage. Weiterlesen
  • Bürger/-innen können wichtige Behördenanträge online erledigen. Die Formulare liegen aber auch beim Eingang zum Bürgerhaus auf. Weiterlesen
  • Die für Samstag, 28. März 2020, geplante Seeputzate musste aufgrund der aktuellen Situation abgesagt werden.
  • Märkte abgesagt: Da auch bei einem reduzierten Angebot in den Märkten die hygienischen Erfordernisse derzeit nicht eingehalten werden können (keine ausreichend gesicherte Desinfektionsmöglichkeit bei Kontakten) und die Bezahlung durchwegs bar erfolgt, finden nach Absprache mit dem Gemeindeverband Vorarlberg und dem Land Vorarlberg in der Landeshauptstadt Bregenz bis auf Weiteres keine Märkte statt.
  • Der Jugendservice der Stadt bleibt ebenfalls vorübergehend geschlossen und ist telefonisch oder per Mail erreichbar.
  • Reduzierter Stadtbusbetrieb: Aufgrund der geringeren Auslastung wird der Fahrplan ab Donnerstag, 19. März, angepasst. Weiterlesen
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  • Die Stadt koordiniert eine Nachbarschaftshilfe. Hauptanliegen dabei ist es, alle Initiativen zu bündeln und zu koordinieren, damit eine Unterstützung mit geschultem Personal gewährleistet werden kann. Weiterlesen
  • Information des Bürgermeisters an die Bregenzer Bürgerinnen und Bürger. Weiterlesen
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  • Bürgermeister Markus Linhart informiert zur aktuellen Situation. Video ansehen
  • Aufgrund einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wird der Seilbahnbetrieb der Pfänderbahn zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 per 16. März 2020 bis vorläufig 13. April 2020 eingestellt.
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  • An öffentlichen Orten sollten möglichst wenige Personen zusammentreffen. Ausgenommen sind jene Orte für Tätigkeiten, die als Vorsorgemaßnahmen zur Ausbreitung von COVID-19 und zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft (Gesundheitsbereich, städtische Grundversorgung, Lebensmittelhandel u. ä.) dienen.
  • Präventionsmaßnahmen gelten auch für städtische Einrichtungen. Deshalb bleiben das Rathaus, das Bürgerhaus, der Bauhof, die Ara und weitere städtische Einrichtungen wie die Stadtwerke, die Kongresskultur sowie das Stadtmarketing bis auf Weiteres für den Parteienverkehr geschlossen. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, persönliche Termine zu vereinbaren. Für Ihre Anliegen und Fragen sind wir wie folgt erreichbar:
    E-Mail: rathaus(at)bregenz.at 
    Telefon:
    Rathaus: 05574 410 4001 
    Bürgerservice: : 05574 410 1000  
    Meldeamt: 05574 410 1250
    Soziales: 05574 410 1630
    Stadtpolizei: 05574 410 1231 
    Stadtwerke: 05574 74100
  • Soziale Kontakte im öffentlichen Raum werden zum Schutz der Bevölkerung eingeschränkt. Spiel- und Sportplätze sind ab sofort gesperrt.
  • Veranstaltungen sind ab sofort gänzlich untersagt.
  • Ab Dienstag sind alle Restaurants und Cafés vollständig geschlossen. 
  • Der Stadtbus in Bregenz bleibt in Betrieb. Nutzen Sie bitte die Hintereingänge! Die Bevölkerung ist aufgerufen, den Öffentlichen Verkehr nur in dringenden Fällen zu benutzen.
  • Ab Montag, den 16. März 2020, stehen auch die Kindergärten, Volksschulen, die AHS-Unterstufe, die Neuen Mittelschulen sowie die Sonderschulen nur mehr für jene Kinder und Schüler/-innen offen, deren Eltern außer Haus am Arbeitsplatz unabkömmlich sind. Damit werden die vergangene Woche festgelegten Maßnahmen vorgezogen. Was  für den Mittwoch geplant war, gilt somit schon ab Montag.
  • Die Seniorenbörse hat ihren Betrieb eingestellt.
  • Eine Nachbarschaftshilfen-Hotline wurde eingerichtet. Informationen unter nachbarschaftshilfe(at)bregenz.at oder unter +43 664 614 1277. 
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  • Ab Samstag, 14. März 2020, bleibt der städtische Bauhof eine Woche lang für die Müllabgabe gesperrt. Auch die Kläranlage bleibt bis auf Weiteres für externe Personen geschlossen und nimmt ab sofort keinen Grünschnitt mehr an. Weiterlesen
  • Ab sofort (Freitag, 13. März, 12 Uhr) wird das Bregenzer Seehallenbad samt der angeschlossenen Sauna "Vitalium" bis auf Weiteres seine Türen für die Besucherinnen und Besucher schließen. Ebenfalls geschlossen wird die StadtbüchereiWeiterlesen
  • Musikschulunterricht von 16. März bis 3. April 2020 ausgesetztWeiterlesen
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  • Aufgrund der außerordentlichen Verhältnisse rund um das Coronavirus werden die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen abgesagtWeiterlesen
  • Absage der Seniorenclubs bis 3. April 2020.
  • Bregenzer Eltern wurden am 28. Februar schriftlich dazu eingeladen, mit Ihrem Kind zur Anmeldung in einen Kindergarten der Landeshauptstadt Bregenz zu kommen. Das geplante Anmeldeverfahren für die Kindergärten wurden nun verschobenWeiterlesen
  • Der Tag der offenen Türe in den Bregenzer Waldkindergärten am 17. März 2020 wurde abgesagtWeiterlesen
  • Die Veranstaltung "Augenblicke 2020 - Kurzfilme im Kino" am 17. März 2020 in der Bregenzer Stadtbücherei wurde abgesagt. Wir bitten um Verständnis.
  • Die ÖBB sowie der Vorarlberger Verkehrsverbund ergreifen betreffend der Entwicklungen zum Coronavirus Maßnahmen zum Schutz des Personals und der Fahrgäste. Als wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens bleiben Bus- und Bahnverkehr jedoch uneingeschränkt erhaltenWeiterlesen
  • Aufgrund der aktuellen Situation wird die Sprechstunde des Bürgermeisters vorläufig ausgesetztWeiterlesen
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  • Die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen finden planmäßig statt (Stand: 11. März, 15 Uhr). Es werden besondere Hygienemaßnahmen ergriffen. Bei Bedenken kann auch per Wahlkarte/Briefwahl gewählt werden. Bitte Update vom 12. März beachten: Die Wahlen wurden abgesagt!
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  • Absage von Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Bregenz: Per Epidemiegesetz werden – beginnend mit Mittwoch, 11. März 2020 und befristet bis Freitag, 3. April 2020 – alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Gästen in geschlos­senen Räumlichkeiten bzw. alle Veranstaltungen mit mehr als 500 Gästen im Freien abgesagt. Weiterlesen
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Archiv Liveticker

Hier finden Sie die Liveticker-Meldungen bis inkl. Dezember 2021. Weiterlesen

Hotlines der Stadt

Bürgerservice:
05574 410 1000
Büro Bürgermeister:
05574 410 3001
Soziales:
05574 410 1630
Familien & Kinder:
05574 410 1640
Stadtpolizei:
05574 410 1231
Gesundheitshotline:
1450

Mehrsprachige Informationen

Hier finden Sie Informationen zum Thema COVID-19 in verschiedenen Sprachen. Weiterlesen

Services der Stadt

Hier finden Sie alle Dienstleistungen und Services der Stadt. Weiterlesen