Zweitwohnungsabgabe künftig auch in Bregenz
Am 1. Jänner 2024 trat in Vorarlberg die Novelle des Zweitwohnungsabgabegesetzes (ZAG) in Kraft.
Von dem neuen Landesgesetz sind alle Wohnadressen erfasst, an denen laut zentralem Melderegister (ZMR) mehr als die Hälfte des Kalenderjahres kein Hauptwohnsitz begründet wird. § 1 ZAG ermächtigt Gemeinden, für eben diese Wohnungen entsprechende Abgaben einzuheben, wenn kein anderweitiger Hinderungsgrund vorliegt. Auf dieser Grundlage wurde in der Bregenzer Stadtvertretung am 25. April eine Zweitwohnungsabgabeverordnung beschlossen.
Die Höhe der Abgabe hängt von der Wohnungsgröße ab und beträgt unter Berücksichtigung der vom Land für Bregenz bekannt gegebenen Abgabenkategorien sowie der verlautbarten Valorisierung der zulässigen Höchstbeträge 8,90 Euro pro Quadratmeter. Das Maximum sind 1.335,78 Euro pro Jahr. Das ZMR weist für Bregenz aktuell 550 Adressen aus, an denen sich nach gesetzlicher Definition ausschließlich Zweitwohnsitze befinden. Dazu kommt noch ein im ZMR nicht erfasster „Leerstand“, also ein gewisser Anteil an Wohnungen, in denen offiziell überhaupt niemand gemeldet ist. Er beträgt laut einer aktuellen Studie vorarlbergweit ca. 4 % des Gesamtbestandes.
„Für die Zweitwohnsitzabgabe gilt eine zweijährige Evaluierungsphase“, meinte Bürgermeister Michael Ritsch. „Diese Zeit soll uns helfen, klarere Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob und wie viele Ferienwohnungen es in Bregenz gibt und ob letztendlich ein Verbot von Ferienwohnungen erforderlich und sinnvoll erscheint.“
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