Weniger Platz für parkende Autos

Das Baugesetz schreibt bei Neubauten auch die Bereitstellung von Parkplätzen für Autos vor.

Gemäß § 34 Raumplanungsgesetz können Gemeinden aber eine gegenüber der Stellplatzverordnung des Landes reduzierte Zahl von Stellflächen verordnen. Das Thema stand am 11. Juni auch auf der Tagesordnung der Bregenzer Stadtvertretung, die einen entsprechenden Entwurf diskutierte und beschloss.  

Wie Bürgermeister Michael Ritsch mitteilte, sehe das neue Konzept in bestimmten Bereichen eine deutliche Reduzierung der erforderlichen Parkplätze vor. In der Begründung heißt es unter anderem, dass die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus dem Jahr 2013 verkehrspolitisch kontraproduktiv sei und anstelle des Umstiegs auf andere Mobilitätsformen eher einen Anreiz zur Nutzung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) darstelle. Außerdem habe man bislang zu wenig unterschieden zwischen jenen Gebieten, die gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen sind, und solchen, die man zweckmäßiger mit Autos erreicht.

Man wolle die Schaffung von Strukturen, die unnötigerweise zu mehr MIV führen, vermeiden, heißt es weiter. Damit könne man der steigenden Luftschadstoffbelastung entgegenwirken. Außerdem diene ein haushälterischer Umgang mit den vorhandenen Grundflächen dazu, die fortschreitende Bodenversiegelung einzubremsen. 
 

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