Stadt vergibt erneut Agathe-Fessler-Frauenpreis
Bereits zum dritten Mal vergibt die Landeshauptstadt Bregenz den Agathe-Fessler-Frauenpreis, der am Equal Care Day, dem 29. Februar 2024, um 18.30 Uhr im Bregenzer Marienheim verliehen wird. Nominiert werden konnten Frauen mit besonderen beruflichen oder ehrenamtlichen Leistungen, mit beispielgebendem Wirken für die Chancengleichheit von Frauen oder mit nachweisbaren Erfolgen in gesellschaftlichen Bereichen, die für das weibliche Geschlecht bislang untypisch sind.
Voraussetzung ist, dass die nominierte Frau in Bregenz wirkt, wohnt oder geboren ist. Eine fachkundige Jury, die aus drei Frauen und zwei Männern besteht, bewertet die Einsendungen und legt sich im Anschluss auf eine Gewinnerin fest. Als Preis wird das Kunstwerk einer Vorarlberger Künstlerin im Wert von 1.000 Euro vergeben. Nominierungen konnten bis 18 Februar eingereicht werden.
Letztes Jahr fand die offizielle Verleihung der Auszeichnung im Vorfeld des Weltfrauentages am 7. März 2023 im Marienheim in Bregenz statt. Sie ging an Elisabeth Stöckler, die mit der Gründung des Frauenmuseums Hittisau im Jahr 2000 einen wesentlichen Beitrag zur Sichtbarkeit von Frauengeschichte und Frauenkultur geleistet hat. Durch ihren unermüdlichen Einsatz initiierte sie in einer Gemeinde im ländlichen Raum ein Frauenmuseum, das an einer solchen Stelle weltweit einzigartig ist und darüber hinaus auch das einzige Museum seiner Art in Österreich ist. Elisabeth Stöckler trug maßgeblich dazu bei, das Selbstbild von Frauen zu verändern.
Benannt wurde der Bregenzer Frauenpreis, der seit 2022 jährlich vergeben wird, nach Agathe Fessler, die 1905 mit dem Marienheim in Bregenz ein Asyl für stellenlose junge Frauen einrichtete und als Begründerin der modernen Sozialarbeit in Vorarlberg gilt. Ihr ging es darum, jungen Frauen, die zu den Unterprivilegierten, manchmal zu den Randgruppen der Gesellschaft gehörten, einen Zufluchtsort zu bieten. In Agathe Fesslers Marienheim waren alle Frauen willkommen, die Hilfe brauchten, gleichgültig aus welchen Gründen. Nicht die Hilfswürdigkeit entschied über eine Aufnahme ins Marienheim, sondern die Hilfsbedürftigkeit.
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