Seniorentaxibons
Die Landeshauptstadt Bregenz unterstützt im Rahmen der Aktion "Seniorentaxi" die vergünstigte Beförderung von Bewohner:innen der Seniorenheime, sowie von Senior:innen und Blinden, mittels den Seniorentaxi-Bons. Diese Beförderung findet nach Maßgabe der Richtlinien und der mit den Taxiunternehmern abgeschlossenen Vereinbarung statt.
Zur Nutzung dieses kostengünstigen Taxitransportes sind folgende Personengruppen berechtigt:
- Bewohner:innen der Bregenzer Seniorenheime
- Personen im Alter über 70 Jahre mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, welche die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten
- Blinde, unabhängig vom Alter und Einkommen (beschränkt auf 4 Fahrten je Monat)
- Dauernd stark gehbehinderte Personen ab 60 Jahren (mindestens 60 % Minderung der Erwerbstätigkeit) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, welche die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten
- Sonstige Personen auf Antrag und mit Genehmigung der Abteilung "Sozialservice und Gesellschaft" der Landeshauptstadt Bregenz in berücksichtigungswürdigen Einzelfällen. Ob ein solcher Einzelfall vorliegt, entscheidet die genannte Abteilung im freien Ermessen
- Gäste der Tagesbetreuung Bregenz
Berechtigungsnachweis
Um dieses Service in Anspruch zu nehmen, muss zuerstim Rathaus ("Soziales und Wohnen") ein Berechtigungsnachweis beantragt werden:
- Bonbezug: Gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises und Bezahlung eines Entgeltes von EUR 4.50 je Stück (höchstens 30 Stück pro Quartal) können dann die mit Nummern versehenen Taxibons an folgenden Stellen bezogen werden.
- für Heimbewohner:innen: bei den jeweiligen Heimleitungen in den Seniorenheimen
- für alle anderen: Bürger:innenservice, Rathaus, Rathausstraße 4
Ein Bon berechtigt zu einer einmaligen Fahrt mit einem Taxiunternehmen während der Tag- und Nachtzeit an einen Bestimmungsort innerhalb von Bregenz (Einbezug der Bewohner Ortsteil Fluh) im Ausmaß von EUR 7,50. Bei Überschreitung der Taxikosten von EUR 7,50 durch längere Fahrtzeit oder durch mehrmaliges Ein- und Aussteigen können diese gesondert verrechnet werden. Allfällige Wartezeiten sind nicht inbegriffen und können bei Vereinbarung tarifgemäß in Rechnung gestellt werden. Benützen mehrere Personen das gleiche Fahrzeug mit dem gleichen Bestimmungsort, so ist dasTaxiunternehmen nur berechtigt, einen Bon zu verlangen. Der Berechtigungsnachweis ist bei jeder Taxifahrt mitzuführen und auf Verlangen des Taxifahrers vorzuweisen. Nähere Informationen erhalten Sie in der Dienststelle "Sozial- und Senior:innenservice".
Benötigte Dokumente
Zur Beantragung des Berechtigungsnachweises benötigen Sie einen Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel sowie einen Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens.
Weitere Informationen finden Sie im Förderungskatalog der Landeshauptstadt Bregenz.
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Allgemeine Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Bregenz (116 KB)
- Richtlinie zur Förderung des Seniorentaxis (2 MB)
- Förderantrag Seniorentaxi (635 KB)
Weitere Dienstleistungen und Services
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