Schulerhaltungsbeiträge
Für den Besuch einer öffentlichen Pflichtschule besteht keine Zahlungspflicht. Die Schulerhaltungsbeiträge werden vorgeschrieben, wenn ein Kind z.B. ein Bregenzer Kind eine öffentliche sprengelfremde Pflichtschule besucht.
Schulerhaltungsbeiträge werden nicht an die Erziehungsberechtigten, sondern vom Schulerhalter an die Wohnsitzgemeinde des Schülers zur Zahlung vorgeschrieben. Die Wohnsitzgemeinde kann solche Schulerhaltungsbeiträge ablehnen. Daher ist das Einvernehmen der Erziehungsberechtigten mit der Wohnsitzgemeinde herzustellen.
Für weitere Fragen oder Detailfragen steht Ihnen Mag. Martina Triebelnig T +43 (0)5574/410-1675, während der Zeit von Montag bis Donnerstag, 8 - 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr zur Verfügung.
Schulservice und Bildung
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung