Werbe- und Ankündigungsanlagen

Baubehördlich bewilligungspflichtig ist die Errichtung oder wesentliche Änderung von Ankündigungen und Werbeanlagen. Ausgenommen und frei sind insbesondere Hinweiszeichen nach straßenrechtlichen Vorschriften oder ähnlich diesen gestaltete Hinweiszeichen, die zur Auffindung von Betriebsstätten oder ähnlichen Einrichtungen dienen, sowie gesetzlich gebotene Betriebsstättenbezeichnungen bis zu einer Größe von 1m². 

Benötigte Unterlagen

Dieser Bauantrag ist mit einer ausreichenden Beschreibung und zeichnerischen Darstellung, aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss, an die Dienststelle Baurecht zu richten.

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Baurecht

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung