Abbruch
Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen bedarf unter bestimmten Voraussetzungen einer Bauanzeige. Dieser Bauanzeige ist zumindest ein Lageplan (dreifach) mit Darstellung der abzubrechenden Bauteile anzuschließen.
Weitere Dienstleistungen und Services
Bauantrag Bauanzeige Baubewilligung
Zu allen DienstleistungenBaurecht
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung