Heizungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Feuerstätten bedarf dann keiner Baubewilligung, wenn diese durch gewerblich befugte Fachleute ausgeführt wird.

Feuerbeschau, Kaminkehrer und die städtische Umweltstelle führen die Überprüfung der Heizanlagen auf Bregenzer Stadtgebiet im Sinne der Vorarlberger Luftreinhalteverordnung durch. Die Überprüfungen sind Grundlage für die Sanierung und Erneuerung von nicht mehr einwandfrei funktionierenden Anlagen.

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Baurecht

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung