Familienhilfe

Bei einer plötzlichen Erkrankung des erziehenden Elternteils übernehmen die Familienhelferinnen gegen einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag für einen begrenzten Zeitraum die Haushaltsführung sowie die Betreuung der Kinder und anderen Personen des Haushalts.

Die Familienhelferin kann von Familien angefordert werden:

- bei Erkrankung bzw. während oder nach einem Krankenhausaufenthalt des erziehenden Elternteils
- bei Risikoschwangerschaft oder Geburt
- bei einem notwendigen Kur- oder Erholungsaufenthalt
- bei psychischer oder physischer Überlastung
- bei Erkrankung eines Kindes
- zur Entlastung der Eltern von Kindern mit Behinderungen

Die städtischen Familienhelferinnen sind im Einsatzpool des Vorarlberger Familienverbandes integriert und können bei Bedarf dort angefordert werden.

Vorarlberger Familienverband
Bergmannstraße 14
Johannes Pircher-Sanou
M: +43 (0)676 833733-40
T: +43 (0)5574/ 47671
johannes.pircher-sanou(at)familie.or.at
familie.or.at

Kosten

Die Kosten für den Einsatz einer Familienhelferin werden je nach Familieneinkommen anhand einer Tarifstaffellung errechnet.

Zu allen Dienstleistungen

Sozial- und Senior:innenservice

Rathausstraße 4
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 16.30 Uhr