Schulbesuch

Schulpflichtig werden Kinder, die das sechste Lebensjahr vor dem 1. September vollendet haben. Welche Dokumente/Personalurkunden (das sind üblicherweise Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis über das Religionsbekenntnis, allenfalls Urkunde über Namensänderung, Meldezettel, Sozialversicherungsnummer des Kindes) mitzubringen sind, ist am besten direkt in der Volksschule zu erfragen.

Es bestehen zahlreiche Sonderregelungen (z.B. bezüglich von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der betreffenden Volksschule.

Ansuchen um vorzeitige Aufnahme von Kindern, die zwischen dem 1.9. und 31.12. das sechste Lebensjahr vollenden, können zum Einschreibungstermin bei der zuständigen Volksschule gestellt werden.
 

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Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung