Förderung von gemeinnützigen Kindergärten

Kindergärten sind elementare Bildungs- und Betreuungseinheiten in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, die zur frühkindlichen Bildung und Betreuung von Kindern durch pädagogische Fachkräfte bestimmt sind und in denen Kinder grundsätzlich ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt unterstützt und betreut werden (vgl. § 4 Abs. 3 Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (KBBG) i.d.g.F.). Die Landeshauptstadt Bregenz („Förderungsgeberin“) fördert diese, indem sie dem/der Rechtsträger:in eines Kindergartens gem. Punkt 5 („Förderungsnehmer:in“) eine Förderung in der Form gewährt, dass sie nach den näheren Bestimmungen dieser Richtlinien einen Beitrag zu den Personalkosten gemäß Punkt 2 übernimmt.

Subsidiär zu diesen Richtlinien kommen in Bezug auf die Förderung der Reihenfolge nach das KBBG sowie die allgemeinen Förderungsrichtlinien der Landeshauptstadt Bregenz zur Anwendung.

Der:die Förderungsnehmer:in hat die Förderung für das darauffolgende Kalenderjahr im Vorhinein bis jeweils 30.09. schriftlich zu beantragen.

Alle Unterlagen und Beilagen zu den Förderungen von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen finden Sie auf der Seite des Landes Vorarlberg

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