Eheschließung im Ausland

Für viele Paare ist es heute eine reizvolle Vorstellung, nicht auf herkömmliche Art und Weise in Österreich zu heiraten, sondern für diesen besonderen Tag auch einen besonderen Ort im Ausland zu wählen. In diesem Falle benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, das wir Ihnen gerne ausstellen.

In der Folge beschreiben wir Ihnen die optimale Vorgangsweise bei der Planung Ihrer Hochzeit im Ausland.

1. Schritt:

Erkundigen Sie sich beim Standesamt des Eheschließungsortes, welche Dokumente bzw. Beglaubigungen vorzulegen sind.

2. Schritt:

Für österreichische Staatsbürger werden die erforderlichen Dokumente vom Standesamt des Hauptwohnsitzes ausgestellt.

3. Schritt:

Geburts- und Heiratsurkunden, die außerhalb der EU ausgestellt werden, müssen häufig mit der Apostille versehen oder von der österreichischen Botschaft im Land des Eheschließungsortes beglaubigt werden.

Falls keine mehrsprachige Heiratsurkunde vorliegt, muss diese von einem Dolmetscher übersetzt werden.

Fallbezogene Auskünfte erhalten Sie beim Standesamt des Wohnortes.

4. Schritt:

Bitte legen Sie die Heiratsurkunde - falls erforderlich mit Apostille, Beglaubigung und Übersetzung - nach Ihrer Rückkehr nach Österreich beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes vor. Für österreichische Staatsbürger wird die Registrierung der Ehe im zentralen Personenstandsregister durchgeführt. 

 

Downloads

Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung

Zu allen Dienstleistungen

Standesamt

Rathausstraße 4
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung