Einfriedungen
Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen - ausgenommen ortsübliche Einfriedungen für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke - stellt ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben dar. Auf Grund der Verordnung betreffend die Ausgestaltung von Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen (Beschluss der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Bregenz vom 16.12.2003) darf die Höhe von Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen höchstens 120 cm und im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen jeweils auf eine Länge von 10 m höchstens 100 cm betragen. Einfriedungen gegenüber Nachbargrundstücken, welche dieses um nicht mehr als 1,80 m überragen, stellen ein freies Bauvorhaben dar. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass "lebende Zäune" (z.B. Hecken) nicht als Einfriedungen im baurechtlichen Sinne anzusehen sind.
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6900 Bregenz
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Montag bis Donnerstag,
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