Förderung von privaten Träger:innen und Selbsthilfegruppen

Die Förderung gilt für private Träger:innen und Selbsthilfegruppen, die Aufgaben bei der sozialen Betreuung und Gesundheitsvorsorge erfüllen, welche im Interesse der Landeshauptstadt Bregenz liegen. Die Träger:innen müssen gemeinnützig arbeiten. Diese Aufgaben können umfassen: 

  • Integrative Frauenprojekte
  • Ehrenamtliche soziale Betreuung und Hilfe sowie Selbsthilfe bei der Gestaltung eines selbst bestimmten Lebens
  • Beratung, Betreuung und Hilfsangebote bei Problemlagen, sofern die Hilfeleistungen nicht im Rahmen der Integrationshilfe oder der Sozialhilfe von Bund oder Land finanziert sind
  • Gesundheitsförderung

Förderfähig sind nur in der Landeshauptstadt Bregenz ansässige oder für Bregenzer Menschen tätige Träger:innen. Grundlage ist das Mindestsicherungsgesetz, LGBI. Nr. 64/2010 idgF, insbesondere§ 19 Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung, LGBI. Nr. 30/2006.

Das Ansuchen muss in schriftlicher Form bis spätestens 31. März des betreffenden Jahres an die Dienststelle Sozial- und Seniorenservice oder die Dienststelle Gesundheitsservice erfolgen. Später einlangende Anträge können nur noch nach Maßgabe eventuell vorhandener Mittel oder erst für das Folgejahr berücksichtigt werden.

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Sozial- und Senior:innenservice

Rathausstraße 4
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 16.30 Uhr

Gesundheitsservice

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung