Kampfhundebewilligung
Gem § 2 der Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden LGBl. Nr. 4/1992 gelten als Kampfhunde:
- Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino und Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier,
- Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen.
Das Halten der oben angeführten Tiere ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird mittels Bescheid erteilt, wenn der Halter/ die Halterin des Hundes die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Bewilligung ist nach vorheriger Terminvereinbarung in der Dienststelle Veranstaltungswesen im Bürgerhaus zu beantragen.
Mitzubringende Dokumente
- gültiger Reisepass oder Personalausweis der Antragstellerin / des Antragstellers
- Strafregisterauszug der Antragstellerin/ des Antragstellers
- EU-Heimtierausweis (Impfpass) des Hundes
- Kennnummer des dem Hund eingesetzten Microchips
- Bestätigung der Vermieterin/ des Vermieters, dass der Haltung eines Kampfhundes zugestimmt wird
- Bestätigung über den Besuch einer Hundeschule, Hundeführschein etc., falls bereits absolviert
- Versicherungsbestätigung, falls bereits eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde
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