Kanalanschluss
Grundsätzlich sind die Eigentümer von Bauwerken oder befestigten Flächen, die ganz oder überwiegend im Einzugsbereich eines Sammelkanales liegen, verpflichtet und berechtigt, diese an den Sammelkanal anzuschließen und die Abwässer in die Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten. Der erstmalige Anschluss wird durch Bescheid aufgetragen.
Je nach dem, ob es sich um einen Neuanschluss oder die Erweiterung eines Bauwerkes oder einer befestigten Fläche handelt, hat der Anschlussnehmer einen Anschluss- oder einen Ergänzungsbeitrag zu entrichten.
Für die laufende Benützung der Abwasserbeseitigungsanlage sind Kanalbenützungsgebühren zu leisten.
Benötigte Dokumente
Ein Kanalanschlussplan ist mitzubringen.
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Kanalisationsgesetz Einzugsbereich des Sammelkanals (210 KB)
- Kanalisationsgesetz Einzugsbereich Sammelkanal Plan (1 MB)
- Kanalordnung (2 MB)
Tiefbau
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung