Freie Bauvorhaben
Freie Bauvorhaben bedürfen weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige.
Was sind freie Bauvorhaben?
- Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Anbringung von bestimmten Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken
- In bestimmten Fällen Anlagen zur Gartengestaltung wie Hochbeete, Grillkamine etc. sowie Kinderspielplätze einschließlich Spielplatzeinrichtungen
- Baustelleneinrichtungen auf eigenem Grund
- In bestimmten Fällen die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie deren Einbau in bestehenden Gebäuden
Baurecht
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung