Förderung von privaten Spielgruppen
Die Landeshauptstadt Bregenz macht eine Förderung von der Einhaltung nachstehender Kriterien abhängig:
- Größe einer Spielgruppe: 6 – 12 Kinder
- Alter der Kinder: Bei Eintritt soll das 2. Lebensjahr vollendet sein
- Hauptwohnsitz der Kinder: Bregenz
- Öffnungszeiten: Nach Bedarf, jedoch mind. 2 Halbtage pro Woche à ca. 3 Stunden
- Qualifikation der Betreuungspersonen: Für die Leitung einer Spielgruppe wird die Ausbildung des Landes für Spielgruppenleiter:innen bzw. eine andere adäquate Ausbildung vorausgesetzt. (Förderrichtlinien des Landes)
Das Förderungsformular ist für geplante neue Einrichtungen bis spätestens Mai und für die bestehenden Gruppen bis September des laufenden Jahres zu stellen, damit sie im Budget des Folgejahres berücksichtigt werden können.
Alle Unterlagen und Beilagen zu den Förderungen von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen finden Sie auf der Seite des Landes Vorarlberg.
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Allgemeine Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Bregenz (116 KB)
- Richtlinie zur Förderung von privaten Spielgruppen (118 KB)
- Formular Förderansuchen für private Spielgruppen (735 KB)
Familienservice
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