Wintergarten
Die Errichtung eines Wintergartens stellt als Zubau zu einem Gebäude ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben dar. Der gesetzliche Bauabstand beträgt grundsätzlich 3,0 m. Bei einer Gebäudehöhe von mehr als 5,0 m beträgt dieser sechs Zehntel davon.
Zu allen Dienstleistungen
Baurecht
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung