Wintergarten

Die Errichtung eines Wintergartens stellt als Zubau zu einem Gebäude ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben dar. Der gesetzliche Bauabstand beträgt grundsätzlich 3,0 m. Bei einer Gebäudehöhe von mehr als 5,0 m beträgt dieser sechs Zehntel davon.

 

Zu allen Dienstleistungen

Baurecht

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung