Werbe- und Ankündigungsanlagen
Baubehördlich bewilligungspflichtig ist die Errichtung oder wesentliche Änderung von Ankündigungen und Werbeanlagen. Ausgenommen und frei sind insbesondere Hinweiszeichen nach straßenrechtlichen Vorschriften oder ähnlich diesen gestaltete Hinweiszeichen, die zur Auffindung von Betriebsstätten oder ähnlichen Einrichtungen dienen, sowie gesetzlich gebotene Betriebsstättenbezeichnungen bis zu einer Größe von 1m².
Benötigte Unterlagen
Dieser Bauantrag ist mit einer ausreichenden Beschreibung und zeichnerischen Darstellung, aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss, an die Dienststelle Baurecht zu richten.
Weitere Dienstleistungen und Services
Zu allen DienstleistungenBaurecht
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung