Ummeldungen
Eine Ummeldung ist aus folgenden Gründen erforderlich:
- bei Änderungen der Wohnsitzqualität innerhalb eines Monats (z. B. wenn Sie Ihren bisherigen weiteren Wohnsitz zu Ihrem Hauptwohnsitz machen wollen)
- bei Änderung des Namens oder sonstiger Personendaten (wenn die Änderung im Ausland innerhalb eines Monats erfolgte)
- bei Änderung der Staatsbürgerschaft (wenn die Änderung im Ausland innerhalb eines Monats erfolgte)
Eine Ummeldung hat persönlich durch den:die Meldepflichtige:n, durch Dritte oder auch postalisch (mit den Originaldokumenten der:die Meldepflichtige:n oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente) bei der Dienststelle "Meldeamt und Friedhöfe" zu erfolgen.
Unsere Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
- Meldezettel
- amtlicher Lichtbildausweis
- Urkunde, die den geänderten Sachverhalt bescheinigt (z. B. Heiratsurkunde bei Namensänderung, Staatsbürgerschaftsnachweis etc.)
Weitere Dienstleistungen und Services
Zu allen DienstleistungenMeldeamt und Friedhöfe
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 bis 16.30 Uhr