Stützmauern
Die Errichtung einer Stützmauer ist grundsätzlich ein anzeigepflichtiges, bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bauabstände ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben. Derartige Bauwerke können bis zu einer maximalen Höhe von 1,8 m bis unmittelbar an die Grenze der Nachbarliegenschaft gebaut werden. Bei größeren Höhen beträgt der Mindestabstand 2,0 m.
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Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung