Sperrstundenverlängerung
Die Gemeinde kann unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für einzelne Gastgewerbebetriebe mittels Bescheid eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde bewilligen.
Der Antrag auf eine frühere Aufsperrstunde bzw. eine spätere Sperrstunde ist bei der Verwaltungspolizei einzubringen
Zu allen DienstleistungenVerwaltungspolizei
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung