Namensführung nach Eheschließung
Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen.
Sofern Sie österreichische/r Staatsbürger/in sind, stehen Ihnen folgende Varianten zur Wahl:
1. Gemeinsamer Familienname
Sie bestimmen entweder den Familiennamen des Mannes oder den der Frau zum gemeinsamen Familiennamen.
2. Doppelname
Sie können aus Ihren aktuellen Familiennamen einen Doppelnamen bilden, den einer oder auch beide Eheleute führen können.
3. Kein gemeinsamer Familienname Jeder führt weiterhin seinen bisherigen Familiennamen.
Hinweis:
Bei Nichtösterreichern richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates. Wir informieren Sie gerne!
Downloads
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- Information nach Art 12, 13, 14 DSGVO Lokales Personenstandsregister (201 KB)
- Information nach Art 12, 13, 14 DSGVO Zentrales Personenstandsregister (201 KB)
Standesamt
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