Meldeauskunft

Jede:r Interessierte hat gegen Nachweis der Identität (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) die Möglichkeit, eine Meldeauskunft über eine andere, eindeutig bestimmbare Person aus dem Melderegister zu verlangen.

Die Auskünfte müssen nicht begründet werden. Es ist allerdings erforderlich zumindest Vor- und Familienname der gesuchten Person, eine alte bekannte Anschrift oder das Geburtsdatum zu kennen. Es fallen dafür Kosten von 3,30 Euro an. Sie können die Auskünfte beim örtlichen Meldeamt entweder schriftlich (zusätzliche Eingabegebühr von Euro 14,30) oder mündlich vor Amt beantragen. 

Meldeauskünfte sind grundsätzlich nur unter Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises abzuholen.

Benötigte Dokumente

Ein amtlicher Lichtbildausweis des Anfragenden ist vorzulegen.

Kosten

Eine persönlich beantragte Meldeauskunft über den aktuellen Hauptwohnsitz einer Person in Österreich

  • aus dem Zentralmelderegister kostet 3,30 Euro
  • Für schriftliche Anfragen fallen zusätzlich 14,30 Euro Eingabegebühr an.

Eine Meldeauskunft kann auch direkt online beantragt werden.

Zu allen Dienstleistungen

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 bis 16.30 Uhr