Kindergarten Um- und Abmeldungen

Wenn Sie die Betreuungszeiten längerfristig ändern möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass Abmeldungen, Um- und Neubuchungen bis zum 20. des Vormonats im Kindergarten gemeldet werden müssen. Änderungsmeldungen gelten verbindlich ab dem darauf folgenden Monat für mindestens drei Monate.

Die Landeshauptstadt Bregenz kündigt die Betreuungsvereinbarung bei unentschuldigtem Fernbleiben über einen Zeitraum von einem Monat auf. Bei Nichtbezahlung der Kindergartenbeiträge wird lediglich das Modul A weiterhin gewährt.

Mehr Informationen zu unseren Kindergärten finden Sie hier: 

Kinderbetreuung in Bregenz

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Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung