Heizungen
Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Feuerstätten bedarf dann keiner Baubewilligung, wenn diese durch gewerblich befugte Fachleute ausgeführt wird.
Feuerbeschau, Kaminkehrer und die städtische Umweltstelle führen die Überprüfung der Heizanlagen auf Bregenzer Stadtgebiet im Sinne der Vorarlberger Luftreinhalteverordnung durch. Die Überprüfungen sind Grundlage für die Sanierung und Erneuerung von nicht mehr einwandfrei funktionierenden Anlagen.
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Energieberatung Energieförderung Heizkostenzuschuss
Zu allen DienstleistungenBaurecht
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung