Gebrauchserlaubnis Gemeindestraßen

Jeder Sondergebrauch (z.B. Errichtung einer neuen Zufahrt, Änderung einer Zufahrt, Grabungsarbeiten für Gas, Wasser, Strom etc., Gerüstungen sowie Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden, Aufstellung von Containern etc.) auf öffentlichem Grund (z.B. Straßen, Plätzen, Gehsteigen, Wegen) bedarf unbeschadet der nach anderen, insbesondere bau- oder straßenpolizeilicher Vorschriften erforderlichen behördlichen Bewilligungen, einer Zustimmung des Straßenerhalters.

Für Gemeindestraßen innerhalb des Ortsgebietes von Bregenz ist diese Gebrauchserlaubnis von der Bauhofleitung einzuholen.

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Sondergebrauchsrechte (Vermietung öffentlicher Flächen) Straßenarbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen

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Bauhof

Druckergasse 5
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag,
8 bis 11.30 und 13 bis 16.30 Uhr
Samstag, 8 bis 11.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung