Freie Bauvorhaben

Freie Bauvorhaben bedürfen weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige.

Was sind freie Bauvorhaben?

  • Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Anbringung von bestimmten Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken
  • In bestimmten Fällen Anlagen zur Gartengestaltung wie Hochbeete, Grillkamine etc. sowie Kinderspielplätze einschließlich Spielplatzeinrichtungen
  • Baustelleneinrichtungen auf eigenem Grund
  • In bestimmten Fällen die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie deren Einbau in bestehenden Gebäuden

Zu allen Dienstleistungen

Baurecht

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung