Förderung der Kleinkindbetreuung

Kleinkindgruppen sind elementare Bildungs- und Betreuungseinheiten in Kinderbildungs- und - betreuungseinrichtungen, die zur frühkindlichen Bildung und Betreuung von Kindern durch pädagogische Fachkräfte bestimmt sind und in denen Kinder grundsätzlich bis zum dritten Lebensjahr unterstützt und betreut werden (vgl.§ 4 Abs. 2 Kinderbildungs- und - betreuungsgesetz (KBBG), i.d.g.F.).

Die Kinderbetreuung in Bregenz soll für Kinder ab einem Alter von zwölf Monaten bis zum Kindergarteneintritt zur Verfügung stehen, weshalb die Landeshauptstadt Bregenz diese fördert, indem sie dem:der Rechtsträger:in einer Kinderbetreuungseinrichtung (,,Förderungsnehmer:in") eine Förderung in der Form gewährt, dass sie nach den näheren Bestimmungen dieser Richtlinien einen Beitrag zu den Personalkosten übernimmt.

Subsidiär zu diesen Richtlinien kommen in Bezug auf die Förderung der Reihenfolge nach das KBBG sowie die allgemeinen Förderungsrichtlinien der Landeshauptstadt Bregenz zur Anwendung. 

Alle Unterlagen und Beilagen zu den Förderungen von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen finden Sie auf der Seite des Landes Vorarlberg

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