Familienzuschuss
Der Familienzuschuss stellt eine finanzielle Entlastung für Familien mit Kleinkindern dar. Er wird unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt.
Der Antrag wird in der Dienststelle Soziales und Senioren gestellt und gemeindeamtlich bestätigt, anschließend wird er zur weiteren Bearbeitung an das Amt der Vorarlberger Landesregierung weitergeleitet.
Notwendige Unterlagen für einen Antrag auf Familienzuschuss
- Ausweiskopie des Kindes, für das der Antrag gestellt wird
- Einkommensnachweise
- Bankbestätigung (im Original)
- Mitteilung der GKK über den Leistungsanspruch nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (Seite 1+2)
- Wohnbeihilfebewilligungsschreiben (alle Seiten)
- Scheidungsurteil bzw. -beschluss
- Nachweis von Unterhaltszahlungen (Alimente)
- Mitteilung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung aus Österreich
- Bescheid des BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)
Sozial- und Senior:innenservice
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 16.30 Uhr