Fahrradanhänger zum Kinder- (Kiki) oder Lastentransport, Fahrradtrolleys und Transporträder
Als Landeshauptstadt mit einem klaren Bekenntnis zu grüner Mobilität unterstützt Bregenz insbesondere die Nutzung von Fahrrädern für unterschiedliche Zwecke. Pro Haushalt werden daher jeweils einmalig ein Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki), ein Fahrradanhänger zum Lastentransport, ein Fahrradtrolley und ein Transportrad mit oder ohne E-Antrieb unter Berücksichtigung folgender Punkte gefördert:
Grundsätzliche Förderungskriterien für alle Kategorien
- Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Bregenz.
- Für Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki) müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Bregenz haben.
- Das Förderansuchen muss bis spätestens 12 Monate nach Kauf mit dem vorgegebenen Formular unter Vorlage der Rechnung, ausgestellt auf den:die Förderungswerber:in, in der Landeshauptstadt Bregenz beim Bürger:innenservice gestellt werden. Es ist zu beachten, dass das plan-b Formular den Stempel des Händlers beinhalten muss.
- Pro Haushalt werden maximal je ein Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki), ein Fahrradanhänger zum Lastentransport, ein Fahrradtrolley und ein Transportrad mit oder ohne E-Antrieb gefördert.
- Gefördert wird ausschließlich der Neukauf; es gibt keine Förderung von Gebrauchtanhängern oder gebrauchten Transporträdern.
Fahrradanhänger Förderung (Tarife ab 1. Mai 2024)
Gefördert wird der Kauf von StVO-konformen, neuen Fahrradanhängern durch Privatpersonen bei einem Fahrradfachhändler, der auch Reparaturservices anbietet, in einer der plan b-Gemeinden (Bregenz, Hard, Kennelbach, Lauterach, Wolfurt, Schwarzach).
Es gelten folgende Pauschalfördersätze:
- 50 % des Kaufpreises max. 250 Euro für Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki)
- 50 % des Kaufpreises max. 180 Euro für Fahrradanhänger zum Lastentransport
- 50 % des Kaufpreises max. 120 Euro für Fahrradtrolley mit Anhängerkupplung am Rad
Transportrad Förderung
Gefördert wird der Kauf von StVO-konformen, neuen Transporträdern mit einer Transportkapazität von mindestens 80 kg durch Privatpersonen bei einem Vorarlberger Fahrradfachhändler, der auch Reparaturservices anbietet.
Es gelten folgende Pauschalfördersätze:
- 50 % des Kaufpreises max. 400 Euro für Transporträder
- 50 % des Kaufpreises max. 600 Euro für Transporträder mit E-Antrieb
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Allgemeine Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Bregenz (116 KB)
- Richtlinie für die Förderung von Fahrradanhängern (392 KB)
- Formular zur Förderung von Fahrradanhängern (604 KB)
Bürger:innenservice
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