Bebauungsplan

Für Teilgebiete der Landeshauptstadt Bregenz sind in einem Bebauungsplan die baulichen Rahmenbedingungen wie Baugrenzen, Geschossanzahl, Gebäudehöhen, Dachformen etc. verordnet.

Alle Bürger:innen haben das Recht, während der Amtsstunden in die bestehenden Bebauungspläne Einsicht zu nehmen.

Ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist und ob es darüber hinaus auch nach den konkreten Vorstellungen der Bauwerber:in bebaut werden kann, wird allen Grundstückseigentümer:innen und vom städtischen Bauamt in umfassender Art und Weise beantwortet.

Die Bebaubarkeit eines Grundstückes hängt in erster Linie von den Festlegungen des jeweiligen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ab.

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