Bauvollendung

Die Bauvollendung muss der Behörde schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung samt den im Bescheid vorgeschriebenen Nachweisen gemeldet werden. Mit der vollständigen Fertigstellungsmeldung ist die Berechtigung zur Benützung des Bauvorhabens gegeben.

Nur bei bestimmten Bauvorhaben, z. B. Bildungs- oder Sozialeinrichtungen, führt die Behörde nach der Fertigstellungsmeldung eine Schlussüberprüfung vor Ort durch.

Meldung Vollendung eines Bauvorhabens

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Baurecht

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung