Baubewilligung
Die Baubewilligung wird mit Bescheid nach Abschluss des Verfahrens erteilt und dem:der Antragsteller:in sowie den Parteien des Verfahrens schriftlich zugestellt. Ab Zustellung dieses Bescheides haben alle Parteien eine vierwöchige Beschwerdefrist. Wenn keine Beschwerde einlangt, wird der Bescheid rechtskräftig, und es kann mit dem Bau begonnen werden.
Die Baubewilligung ist grundsätzlich drei Jahre gültig.
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