Bäume/Sträucher zurückschneiden
Auf Grundstücken, die an öffentliche Straßen grenzen, dürfen Bäume in weniger als 3 Metern Entfernung von der Straße nur mit Zustimmung des Straßenerhalters gepflanzt werden. Die Behörde kann an öffentlichen Straßen die Beseitigung oder das Zurückschneiden von Bäumen oder Sträuchern verfügen, wenn diese geeignet sind, die Benützung der Straße zu beeinträchtigen.
Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen von der Grundstückseigentümerin bzw. vom Grundeigentümer ausgeasten, zurückgeschnitten oder entfernt werden.
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Bauhof
Druckergasse 5
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 bis 11.30 und 13 bis 16.30 Uhr
Samstag, 8 bis 11.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung