Nationalratswahl 2024

Die Nationalratswahl wird in den nächsten Tagen ausgeschrieben.

Als Wahltag wird der 29.  September 2024 festgesetzt und
als Stichtag der 9. Juli 2024 bestimmt.

Weitere Infos folgen!
 

 

Wahlinformationen

Wahlberechtigt in Bregenz sind alle Personen die am Stichtag (9. Juli 2024, 24.00 Uhr)
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 
- mit Hauptwohnsitz in Bregenz gemeldet sind,
- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
- in der Wählerevidenz als Auslandsösterreicher:innen eingetragen sind.

Auslandsösterreicher:innen müssen den Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bis spätestens  8. August 2024 mit den vollständigen Unterlagen eingebracht haben.
Danach ist die Aufnahme in die Wählerevidenz nur noch für künftige Bundeswahlen möglich, nicht jedoch zur Teilnahme an der Nationalratswahl 2024. 

Antrag Eintragung Wählerevidenz     

 

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Unterstützungserklärungen für mögliche Wahlvorschläge (wahlwerbende Parteien) zur Nationalratswahl 2024 können ab dem Stichtag, 9. Juli 2024 bei der Gemeinde (im Bürger:innenservice, Meldeamt, im Rathaus) bestätigt werden.
Pro wahlberechtigter Person kann nur eine wahlwerbende Partei unterstützt werden (daher wird eine Kopie Ihrer Unterstützungserklärung angefertigt).
Die Bestätigung der Unterstützungserklärung kann nur persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden, bei der sie auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Unterschrift auf der Unterstützungserklärung muss vor der Behörde geleistet werden, bitte nicht vorher unterschreiben.
Bringen Sie unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Bitte bringen Sie die entsprechende Unterstützungserklärung mit (mit der korrekten Bezeichnung der zu unterstützenden Gruppierung). Bei uns liegen nur Blankoformulare auf.
Die Unterstützungserklärung wird nach der Bestätigung durch die Gemeinde der unterstützenden Person wieder ausgehändigt, damit diese an die wahlwerbende Partei weitergeleitet werden kann. Diese Parteien müssen die Wahlvorschläge (inkl. der Unterstützungserklärungen)  spätestens am 2. August 2024, 17.00 Uhr) bei der Bundeswahlbehörde eingebracht haben.
Das Sammeln von Unterstützungserklärungen durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen! 

      

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Sollten Sie als Wahlberechtigte:r voraussichtlich am Wahltag verhindert sein Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie eine Wahlkarte (Briefwahlkarte) beantragen.
Wahlkarten können ab dem Stichtag beantragt werden. Beim Wahlservice www.meinewahlkarte.at können wahlberechtigte Personen mit der ID-Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, oder dem Antragscode aus der amtlichen Wahlinformation eine Wahlkarte anfordern. Schriftliche Anträge (mit Antragsformular oder digital über unseren Wahlservice)  können bis Mittwoch 25. September 2024 eingebracht werden. Die Wahlkarten können ab Anfang September 2024 ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet. Die Wahlkarten werden mittels eingeschriebener Postsendung zugestellt. Ausnahmen: Wenn der Antrag mit digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde oder bei der automatischen Abo-Zustellung der Wahlkarte an die Auslandsösterreicher*innen.

Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten kann kein Ersatz (Kopien/Gleichstücke) ausgestellt werden. Bei verlorener bzw. abhanden gekommener Wahlkarte verlieren Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe. Grundsätzlich dürfen keine Duplikate ausgestellt werden. 
Für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte die bereits zugeklebt wurde und/oder die eidesstattliche Erklärung schon unterschrieben wurde, darf ebenfalls kein Duplikat ausgestellt werden.

Am besten holen Sie sich Ihre Wahlkarte im Bürger:innenservice im Rathaus, Rathausstraße 4 persönlich, bei gleichzeitiger Vorlage Ihres amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, o.ä.) ab Anfang September bis längstens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr ab. Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten nur persönlich übergeben werden dürfen! Bringen Sie Ihre erhaltene amtliche Wahlinformation mit, dann läuft das Antragsprozedere schneller ab.
Neu ist der sogenannte "Vorwahltag". D.h. wenn Sie die Wahlkarte im Rathaus abholen, können Sie in einer bereitstehenden Wahlkabine Ihre Stimme abgeben und dann direkt wieder im Bürger:innenservice (Meldeamt) abgeben. Die abgegebene Wahlkarte wird dort als eingelangt gescannt und bis zum Wahltag verwahrt.
Wichtig: Nur wenn Sie die Wahlkarte direkt nach der Stimmabgabe wieder abgeben, wird die Wahlkarate auch in der Gemeinde registriert. Alle anderen Wahlkarten müssen zur Bezirkswahlbehörde (BH Bregenz) übermittelt werden.

Mit der erhaltenen Wahlkarte (Post) geben Sie Ihre Stimme (Briefwahl) bitte unverzüglich ab (Einwurf in den Postkasten, Abgabe bei einem Postpartner oder direkt bei der Bezirkswahlbehörde selbst), damit die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt (spätestens am Sonntag, 29. September 2024 um 13.00 Uhr)! Beachten Sie die Dauer des Postweges!

Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme auch in einer anderen Gemeinde Österreichs abgeben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wahllokale der entsprechenden Gemeinde. 

Wahlkartenantrag digital  Wahlkartenantrag Formular

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Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz