Diese Abbildung zeigt das Bürgerhaus von außen.
Bürgerhaus © Stadt Bregenz

Wohnungsvergabe neu: fairer, moderner und sozial gerechter

Neue Wohnungsvergaberichtlinien treten mit dem 1. Jänner 2017 in Kraft.

Die Stadt Bregenz muss sein Wohnungsvergabesystem den neuen Richtlinien des Landes anpassen. Damit kommt es einerseits zu einer qualitativen Verbesserung der Vergabe, und andererseits muss sich der Wohnungswerber nicht mehr monatlich auf eine Wohnung bewerben.

Leistbarer Wohnraum ist heute so gefragt wie nie zuvor. Die gesellschaftlichen Strukturen haben sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt und die geänderten Bedürfnisse stellen neue Anforderungen an die Wohnungsvergabe.

Die Landeshauptstadt Bregenz betrachtet die bestehenden Wohnungen sowie die Schaffung nachhaltiger und leistbarer Wohn- und Lebensräume als Kernaufgabe im Dienste ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Wohnen in Bregenz ist...

....vielfältig: Entsprechend der Nachfrage und den Bedürfnissen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen umfasst das städtische Angebot über 4.000 gemeinnützige Mietwohnungen.

...zeitgemäß: Im städtischen Wohnbau wird sowohl familien- und kinderfreundlicher Wohnraum geschaffen als auch auf senioren- und behindertengerechten Ausbau hoher Wert gelegt.

...sozial: Die Wohnungsvergabe unterstützt das nachbarschaftliche Zusammenleben und das Miteinander innerhalb der Hausgemeinschaften.

Um die Wohnungsvergabe den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, muss die Wohnungsvergabe ab dem 1. Jänner 2017, mit in Kraft treten des neuen Wohnungswerberprogramms, auf neue Beine gestellt und den Vergabeverfahren der anderen Vorarlberger Gemeinden angeglichen werden.

Wie funktioniert das neue System:
Nach Abgabe und Sichtung des Wohnungswerberantrags, wird die Wohnungswerberin bzw. der Wohnungswerber zu einem Vertiefungsgespräch ins Wohnungsamt eingeladen.

Dort wird der qualitative Wohnungsbedarf in einem persönlichen Gespräch präzise abgeklärt. Die Wohnungswerberin bzw. der Wohnungswerber deponiert in diesem Gespräch seine Bedürfnisse und Vorstellungen (z.B. Anzahl der Zimmer, Größe der Wohnung, maximale Kosten, Lift, Barrierefreiheit usw.) und es wird ihr oder ihm vom Wohnungsamt die Punktebewertung genau erklärt sowie der aktuelle Punktestand mitgeteilt. Die bisherige monatliche Bewerbung auf frei gemeldete Wohnungen entfällt in weiterer folge zukünftig für den Wohnungswerber.  

Die Bewerbung läuft ab diesem Zeitpunkt nun ein Jahr und die Vergaben erfolgen auch weiterhin monatlich durch den Bürgermeister auf Empfehlung des Wohnungsvergabebeirates, der einen Vorschlag des unpolitischen Fachgremiums erhält.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Wohnungswerberin bzw. der Wohnungswerber, sollte sich noch keine geeignete Wohnung gefunden haben, aktiv vom Amt angeschrieben um eine neuerliche Abklärung sowie Überprüfung der Bewertung durchzuführen.

Durch dieses optimierte Verfahren wird auch weiterhin eine reibungslose Wohnungsvergabe gewährleistet und die qualitative Vergabe verstärkt, bei der nicht die zufällige monatliche Anzahl der Bewerber für eine Wohnung Entscheidungsgrundlage ist.

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