Wichtige Information zur Bundespräsidentenwahl 2016

Amtlichen Lichtbildausweis, Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung zu den Wahlen mitbringen.

Am 4. Dezember 2016 findet die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 statt.

Aus diesem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal vor Stimmabgabe eine Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung vorzulegen haben, aus der die Identität einwandfrei ersichtlich ist.

Als Urkunde oder amtliche Bescheinigung zur Feststellung der Identität kommen insbesondere Personalausweise, Pässe und Führerscheine oder andere amtliche Lichtbildausweise in Betracht.

Ein Meldezettel oder eine amtliche Wahlinformation sind zum Nachweis der Identität nicht geeignet.
 
Weist die Wählerin oder der Wähler keine entsprechende Urkunde oder Bescheinigung vor, so ist eine Zulassung zur Stimmabgabe nur dann möglich, wenn sie oder er der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt ist und kein Einspruch erhoben wird.

Um Verzögerungen bei der Stimmabgabe zu vermeiden, bitten wir daher, jedenfalls einen der genannten Identitätsnachweise mitzuführen und vorzuweisen.

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