© Thomas Bencik

Unser Juwel am See

In den vergangenen Wochen ist die Natur zu neuem Leben erwacht. Bäume und Sträucher zeigen ihr frisches Frühlingsgrün. Auch im Naturschutzgebiet am Mehrerauer Seeufer ist bereits einiges los.

Zum Beispiel brüten dort rund 60 verschiedene Vogelarten ganz unbeeindruckt vom Coronavirus und wuseln emsig durch Auwälder und Röhrichte. Verständlicherweise drängt es auch den Menschen bei Sonne und Wärme verstärkt an den See. Es ist auch okay, dass die Bevölkerung die größte Erholungszone nutzt, die Bregenz zu bieten hat. Gerade in Zeiten wie diesen können wir froh sein, an einem derart wunderbaren Ort zu leben, an dem andere normalerweise Urlaub machen.

Die Kehrseite der Medaille ist aber leider, dass jetzt auch wieder unnötige Übergriffe auf die Landschaft zunehmen. Erst kürzlich wurden zum Beispiel am Strandweg Zäune mutwillig beschädigt, Lagerplätze errichtet und Unmengen von Müll an den Ufern von Bregenzerach und See zurückgelassen. Das alles muss von den Mitarbeitern des städtischen Bauhofes wieder mühsam instandgesetzt oder weggeräumt werden.

Die Stadt bedankt sich bei allen, die das Naturschutzgebiet zur Erholung nutzen und sich dabei an die geltenden Spielregeln halten. Ein besonderer Dank gebührt jenen engagierten Bregenzerinnen und Bregenzern, die aus Eigeninitiative und unermüdlich den Müll anderer Leute einsammeln und für die Abholung durch den Bauhof bereitstellen. Auch das gibt es.

Damit dieses einzigartige Biotop auch künftigen Generationen als grüne Oase direkt vor der eigenen Haustüre erhalten bleibt, ist die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln unbedingt nötig. Auf Auswüchse der beschriebenen Art können empfindliche Strafen folgen. Danke für Ihr Verständnis.

Was verboten ist (Auszug)

  • Kampieren und Lagern (außer auf den Liegewiesen beim Wocherhafen und Seecamping bzw. auf den dort vorgelagerten Kiesstränden)
  • Feuer machen (außer an den von der Behörde festgelegten Feuerstellen)
  • Zurücklassen von Abfällen (außer in den aufgestellten Mülleimern)
  • Betreten von Verbotszonen, die als solche gekennzeichnet sind, wie z. B. Schilfflächen und andere Lärmerzeugung (insbesondere durch die Verwendung technischer Geräte)
  • Freilauf von Hunden
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