Hier wurden die Badehütten am See fotografiert.
Badehütten am See © Stadt Bregenz

Richtlinien wurden überarbeitet

Kürzlich hat der Stadtrat geänderte Richtlinien zur Vergabe von Schrebergärten sowie von Bade- und Fischerhütten in Bregenz beschlossen.

Grundsätzlich erfolgt eine Vermietung nur an Personen mit mindestens fünfjährigem ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Bregenz. Weiters wichtig sind zum Beispiel die Dauer der Wartezeit auf der Bewerberliste, die persönlichen Lebensverhältnisse oder ein begründetes soziales, familiäres oder Vereinsinteresse. Sind diese Kriterien erfüllt, kann das Grundstück auch von Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern, sonstigen Verwandten in gerader Linie oder Lebensgefährten übernommen werden.

Allerdings werden künftig nur mehr Mietverträge auf fünf statt wie bisher auf zehn Jahre abgeschlossen. Und sie können – regelmäßige Nutzung und sorgfältige Behandlung des Objekts vorausgesetzt – nur einmalig um weitere fünf Jahre verlängert werden. Wer die Vergabe ohne plausible Gründe ablehnt, wird in der Warteliste um zehn Plätze zurückgereiht.

Das indexangepasste und jährlich zu entrichtende Mietentgelt beträgt für Grundstücke mit Superädifikat (also mit eigenem Bauwerk auf fremdem Grund) 10 Euro pro Quadratmeter. Bei unbebauten Flächen sind es 5 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

Der Beschlussfassung im Stadtrat gingen eingehende Beratungen im Liegenschaftsausschuss voraus.

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