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Öffentlicher Raum für Gastronomie

Auf diesen Termin hat die Gastronomie wochenlang gewartet. Ab 15. Mai sind Gaststätten wieder geöffnet. Allerdings müssen die Wirte dabei strenge Vorgaben wie zum Beispiel die 1-Meter-Abstandsregel für Gäste, die nicht aus dem selben Haushalt kommen, erfüllen.

Gemeinsam mit ihren Partnern aus der Gastronomie und dem Stadtmarketing bereitet sich die Stadt schon seit Längerem auf den Wiedereröffnungstag vor und versucht nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten alles, damit die Betriebe wieder gut ins Rollen kommen. Bürgermeister Markus Linhart: „Mehr Abstand zwischen den Gästen in einem Lokal bedeutet weniger Gäste. Den begrenzten Raum können wir nicht erweitern. Wir können aber jenen Betrieben, die über einen Gastgarten verfügen, dort zumindest temporär mehr Entfaltungs­spielraum geben. Die Aktion ‚Bregenz blüht auf‘ am 9. Mai war eine erste wichtige Impuls­geberin für den örtlichen Handel. Ähnliche gemeinsame Schritte wollen wir jetzt im Zuge der Wieder-Öffnung der Bregenzer Gastronomie setzen.“

Konkret: Um die geforderten Schutzabstände zwischen den Tischen einzuhalten, können Gastronomiebetriebe bei der Stadt Anträge auf eine temporäre Erweiterung der Gastgärten stellen. Jedes Ansuchen wird im Hinblick auf seine Umsetzbarkeit genau geprüft. Dort, wo es möglich ist, erhalten die Wirte den benötigen Flächenzuwachs. Gastronomiebetriebe werden in einem Schreiben des Bregenzer Stadtmarketings über diese Möglichkeit informiert. Es geht also nicht darum, mehr Gäste als früher bewirten zu können, denn die behördlich festgelegte Höchstgrenze ändert sich nicht. Aber die vorgeschriebenen Mindestabstände lassen sich so leichter einhalten. Natürlich müssen die Feuerwehr- und Rettungszufahrten auf jeden Fall frei bleiben.

Temporäre Fußgängerzonen
Zur besseren Bewältigung der Krise setzt die Stadt aber noch einen weiteren Impuls. So werden die Anton-Schneider-Straße zwischen der Einfahrt in den Parkplatz „Rathausbezirk“ und der Gebhard-Weiß-Gasse sowie die angrenzende Bergmannstraße bis zur Ein- und Ausfahrt beim Privatparkplatz „Bezirksgericht“ vom 15. Mai bis 30. Juni dieses Jahres zu temporären Fußgängerzonen erklärt. Sie gelten täglich von 18 bis 23 Uhr.

„Das Gastgeben gehört zur Bregenzer Kultur“, betont der Bürgermeister, der nicht nur den Gastronominnen und Gastronomen für ihr Ausharren dankt, sondern auch allen Anrainerinnen und Anrainern, die Verständnis dafür zeigen, dass der öffentliche Raum nach dem wochen­langen Lockdown jetzt ganz bewusst für den Neustart genutzt wird. „Freuen wir uns darüber, dass endlich wieder Leben in unsere Stadt kommt!“ meint Linhart abschließend.

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