Nutzung von Schulplätzen

Vor drei Jahren hat die Landeshaupt­stadt die Pausenhöfe und Sportplätze der Bregenzer Pflichtschulen in sogenannte „Schulfreiräume“ umgewandelt. Das heißt, dass diese Flächen in der unterrichtsfreien Zeit auch für andere Personen öffentlich zugänglich sind. Jetzt sieht sich die Stadt dazu veranlasst, neben ihren Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätzen etc., für die bereits eine eigene Schutzverordnung gilt, auch die Schulfreiräume in dieses Re­gelwerk aufzunehmen. Ein entsprechender Beschluss dazu fiel in der Stadtvertretungs­sitzung am 28. März 2019. 

Die Stadt reagiert damit auf Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern, die sich in der Vergangenheit vermehrt über stö­rendes Verhalten von Besucherinnen und Besuchern außerhalb der Schulzeiten be­klagten. Notwendig wurde dieser Schritt vor allem auch, weil nach Schulschluss, also etwa an Wochenenden, Feiertagen und dergleichen, kein Personal mehr vor Ort ist, das die Einhaltung der geltenden Platzord­nungen sicherstellt.

Laut der Schutzverordnung sind in öffent­lich zugänglichen Anlagen Missstände wie zum Beispiel Verunreinigungen, Alkohol­konsum, Lärmbelästigungen, das freie Lau­fenlassen von Hunden, das Zurücklassen von Hundekot und manches mehr bei ent­sprechenden Strafen verboten.

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