Nutzung von Schulplätzen
Vor drei Jahren hat die Landeshauptstadt die Pausenhöfe und Sportplätze der Bregenzer Pflichtschulen in sogenannte „Schulfreiräume“ umgewandelt. Das heißt, dass diese Flächen in der unterrichtsfreien Zeit auch für andere Personen öffentlich zugänglich sind. Jetzt sieht sich die Stadt dazu veranlasst, neben ihren Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätzen etc., für die bereits eine eigene Schutzverordnung gilt, auch die Schulfreiräume in dieses Regelwerk aufzunehmen. Ein entsprechender Beschluss dazu fiel in der Stadtvertretungssitzung am 28. März 2019.
Die Stadt reagiert damit auf Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern, die sich in der Vergangenheit vermehrt über störendes Verhalten von Besucherinnen und Besuchern außerhalb der Schulzeiten beklagten. Notwendig wurde dieser Schritt vor allem auch, weil nach Schulschluss, also etwa an Wochenenden, Feiertagen und dergleichen, kein Personal mehr vor Ort ist, das die Einhaltung der geltenden Platzordnungen sicherstellt.
Laut der Schutzverordnung sind in öffentlich zugänglichen Anlagen Missstände wie zum Beispiel Verunreinigungen, Alkoholkonsum, Lärmbelästigungen, das freie Laufenlassen von Hunden, das Zurücklassen von Hundekot und manches mehr bei entsprechenden Strafen verboten.