Diese Abbildung zeigt die Anton-Schneider-Straße.
© Stadt Bregenz

Maßnahme verlängert

Neben anderen Wirtschaftszweigen hatte es auch die Gastronomie in der Corona-Krise nicht leicht. Erst Mitte Mai konnten die Lokale wieder öffnen. Die Wirte mussten und müssen für einen ausreichenden Abstand zwischen Personen sorgen, die nicht aus demselben Haushalt kommen, was die Anzahl möglicher Gäste reduziert.

Die Stadt hat daher verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel die Möglichkeit ergriffen, Gastgärten in den öffentlichen Raum auszuweiten. Ein weiterer Schritt betrifft die Anton-Schneider-Straße. Sie wurde zwischen der Einfahrt in den Parkplatz „Rathausbezirk“ und der Gebhard-Weiß-Gasse zur temporären Fußgängerzone erklärt. Das gilt auch für die angrenzende Bergmannstraße bis zur Ein- und Ausfahrt beim Privatparkplatz „Bezirksgericht“. 

Jetzt wurde diese Verordnung, die täglich von 18 bis 24 Uhr gilt, bis zum 30. September verlängert. Vom Fahrverbot ausgenommen sind Feuerwehr und Rettung, der Stadtbus sowie Radfahrer/-innen.

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